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Teil 4: Hochzeitsversicherung

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Rubrik: Versicherungen

 

Eine Hochzeitsversicherung ersetzt Ihnen den Schaden, wenn Ihre Hochzeit wegen unerwarteter Ereignisse ausfällt. Das kann sogar die Verhinderung des Fotografen sein, Unfälle oder eine Insolvenz des Veranstalters zählen auf jeden Fall dazu. Nur wenn die Braut sich nicht traut (oder der Bräutigam) und deshalb die Hochzeit ausfällt, hilft leider auch keine Versicherung.

Hochzeitsversicherung © istock.com

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Wer sollte eine Hochzeitsversicherung abschließen?

Bei allen größeren Hochzeiten, die mit dem üblichen Aufwand ausgerichtet werden, lohnt sich die Hochzeitsversicherung. Die Lokalitäten, DJ, Fotograf, Hochzeitsauto, Band und andere Dinge mehr werden meist relativ langfristig geplant und können nicht ohne Verlust storniert werden.  

Kosten und Konditionen der Hochzeitsversicherung  

Eine Hochzeitsversicherung ist nicht teuer, sie wird von verschiedenen Anbietern zu Preisen von reichlich zwei Prozent des versicherten Wertes angeboten. Die Versicherung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Es muss ein amtlicher Termin für die Trauung feststehen (standesamtlich und / oder kirchlich). Es werden bei allen Versicherern einheitlich die Brautleute (keine Geschlechtseinschränkung) sowie die nächsten Angehörigen versichert, also Eltern und Kinder sowie Geschwister, wobei Altersgrenzen festgelegt werden, in der Regel das 75. Lebensjahr.  

Die Versicherung wird meist mit einem Selbstbehalt abgeschlossen, zum Beispiel 250 Euro bei einer Versicherungssumme von 5.000 Euro. Sie muss bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Hochzeitstermin abgeschlossen werden, meist 30 Tage vorher.

Was ist versichert?

Die Schadensfälle, durch welche eine Hochzeit unmöglich gemacht wird und in denen die Versicherung leistet, sind ebenfalls recht einheitlich beschrieben. Es zählen dazu:

  • Tod, unerwartete schwere Erkrankung oder schwerer Unfall eines oder mehrerer der versicherten Personen. Eine Krankheit muss ärztlich attestiert sein.
  • Ereignisse, auf welche die versicherten Personen keinen Einfluss hatten und die zum Abbruch, Ausfall oder einer Verschiebung des Hochzeitstermins führen. Das sind der Ausfall von Veranstaltungsräumen durch Brand oder Explosion, Elementarereignisse, aber auch durch Doppelbuchung, die Verhinderung von Anreisen durch höhere Gewalt, die Veranstalterinsolvenz oder Verhinderung von Dienstleistern und Straftaten, welche die Hochzeit vereiteln.
  • Verlust beziehungsweise Nichtlieferung von Brautkleid oder Bräutigamanzug -Unerwartete Einberufung zum Wehrdienst oder unerwartete, unaufschiebbare Prüfungstermine, die auf den Hochzeitstag fallen.
  • Nichterscheinen des Fotografen.

Wer eine Hochzeitsversicherung abschließt, sollte einige Anbieter und deren Konditionen vergleichen. Tipp: Wichtige Punkte wie der Ausfall von Hochzeitskleidung oder des Fotografen sollten nicht ausgeschlossen werden.

Geld-Magazin.de, 26.05.2011


gedruckt am  19.04.2024