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Forderungsausfalldeckung kann bei Schaden helfen

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Die Haftpflichtversicherung mit Forderungsausfalldeckung kombiniert zwei auf den ersten Blick gegensätzliche Szenarien: Während die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die er selbst verursacht hat, schützt ihn die Forderungsausfalldeckung umgekehrt, wenn er selbst Geschädigter ist und der Schadensverursacher nicht leisten kann und auch nicht versichert ist.

Forderungsausfalldeckung kann bei schaden helfen © AXA Konzern AG

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Haftpflichtversicherung und Forderungsausfalldeckung als sinnvolle Kombination

Diese beiden Szenarien in einer Police zu bündeln macht durchaus Sinn, weil es sich thematisch und sachlich um den gleichen Fakt handelt. Eine Haftpflichtversicherung leistet in der Regel für den Schaden, der nicht vorsätzlich verursacht wurde, der aber jedem passieren kann. Radfahrer im Straßenverkehr können einen Schaden völlig unabsichtlich verursachen, über die Straße laufende Kinder, Nachbarn bei der Gartenparty. Wer über eine Haftpflichtversicherung verfügt, ist dadurch geschützt, auch wenn der Schaden einmal sehr hoch ausfallen sollte. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, muss selbst aufkommen, und zwar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in vollem Umfang. Was aber, wenn ein Geschädigter jemandem begegnet, der keine Haftpflichtversicherung hat und nicht zahlen kann? Hier greift die Forderungsausfalldeckung.

Wirkung der Forderungsausfalldeckung

Sicherheit wird zwar sehr groß geschrieben, zwei Drittel aller Deutschen haben daher eine Haftpflichtversicherung auch für den privaten Bereich. Damit verbleibt allerdings ein Drittel, das nicht entsprechend versichert ist, und auch diese Personen verursachen bisweilen einen schwerwiegenden Schaden. Wer durch solch einen Menschen geschädigt wird, kann seine Ansprüche, wenn sie weitreichend sind, gewöhnlich nur schwer durchsetzen, manchmal mangels Masse auch gar nicht. Man hat daher den Tarifbaustein der Forderungsausfalldeckung in die Haftpflichtversicherung eingebaut, wobei die Bedingungen der Versicherer unterschiedlich gestaltet sind. Relativ einheitlich muss der Schadenersatzanspruch zunächst gerichtlich geltend gemacht werden, wenn dann nicht gezahlt wurde, wird die Zwangsvollstreckung betrieben. Wenn auch diese erfolglos bleibt, greift die Forderungsausfalldeckung. Es gibt hier Leistungsuntergrenzen, viele Gesellschaften zahlen bei Schäden ab 1.500 oder 2.500 Euro, weil darunter liegende Schäden nicht existenziell bedrohlich sind. Alternativ wird eine komplette Schadensregulierung gegen eine Selbstbeteiligung angeboten. Auch wird geprüft, ob andere Versicherungen für den Schaden leisten könnten, etwa eine Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Die Forderungsausfalldeckung in die Haftpflichtversicherung einzuschließen macht schon deshalb Sinn, weil die Tarifunterschiede äußerst geringfügig sind. Das ist über Online-Rechner schnell feststellbar. Bei einigen Gesellschaften gibt es für manche Personengruppen überhaupt keinen Tarifunterschied. Schon die Haftpflichtversicherung ist sehr preiswert, daher sollte auf den zusätzlichen Baustein der Forderungsausfalldeckung nicht verzichtet werden.

Auch die AXA empfiehlt die Forderungsausfalldeckung.

Geld-Magazin.de, 14.09.2011


gedruckt am  28.03.2024