Unisextarife - Was sie jetzt beachten sollten
Einführung einheitlicher Tarife kann zu höheren Beiträgen führen
Als Umsetzung einer EU-Richtlinie hat der Gesetzgeber beschlossen, dass es künftig keine geschlechtsspezifischen Versicherungsbeiträge mehr geben darf. Was schon seit längerem für die Riester-Rente und seit kürzerem auch für private Krankenversicherungen gilt, wird ab dem 21.12.2012 nun auch für alle restlichen Versicherungen mit biometrischen Risiken gelten. Unisextarife werden zukünftig also auch Lebens-, Renten,- Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen gelten. Die prozentualen Änderungen der Beiträge werden sich zum Teil im zweistelligen Bereich bewegen. Und besonders für Männer wird es teurer. Billiger wird die Angleichung der Tarife nur in sehr wenigen Fällen. Das muss allerdings nicht so bleiben. Experten sind sich sicher, dass der Wettbewerb die Preise wieder drücken wird.
Wer spart und wer zahlt drauf?
Wie sich die Beiträge durch die Angleichung verändern können, zeigt folgende Aufstellung. Dabei ist zu beachten, dass dies nur eine Tendenz ist. Gerade Preissenkungen können nur minimal ausfallen oder ganz ausbleiben und ob und wie viel die Versicherung günstiger wird, hängt vom individuellen Einzelfall ab.
| Männer | Frauen |
Berufsunfähigkeitsversicherung | Teurer | Günstiger |
Kapitallebensversicherung | Günstiger | Teurer |
Kfz-Versicherung | Günstiger | Teurer |
Pflegerentenversicherung | Teurer | Günstiger |
Private Krankenversicherung | Teurer | Günstiger |
Private Rentenversicherung | Teurer | Günstiger |
Private Unfallversicherung | Günstiger | Teurer |
Risikolebensversicherung | Günstiger | Teurer |
Sterbegeldversicherung | Günstiger | Teurer |
Gut und rechtzeig beraten lassen - Stichtag 21.12.2012
Zu beachten ist außerdem, dass der Zwang zu geschlechtsneutral kalkulierten Tarifen nur für Neuabschlüsse gilt. Bestandspolicen sind von Unisextarifen unberührt, es sei denn, der Vertrag wird verändert. Als Versicherte sollten Sie sich also bis 21.12.2012 entscheiden, aktiv zu werden. Trotzdem sollten Sie nichts übereilt abschließen und sich unabhängige Beratung einholen, als beim erstbesten Versicherer eine Versicherung abzuschließen. Denn nichts ist teurer als eine überflüssige Versicherung. Fragen Sie vorher, ob die Versicherung nach dem Stichtag für Unisextarife für Sie günstiger oder teurer wird. Sollten Sie bereits kurz nach Abschluss der Versicherung unzufrieden mit dem Vertrag sein, können Sie diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Bei einer Renten- oder Lebensversicherung kann der Vertrag sogar innerhalb von 30 Tagen wieder aufgelöst werden.
Geld Magazin, 26.11.2012