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Krankenkassen zahlen wieder für mehr Medikamente

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Rubrik: Versicherungen

 

Krankenkassen kommen ab sofort auch für rezeptfreie Arzneimittel auf

Rezeptfreie Arznjeimittel Foto: djd/BKK Wirtschaft & Finanzen/thx

Foto: djd/BKK Wirtschaft & Finanzen/thx

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kennen Sie das ja: Für verschreibungspflichtige Arzneimittel übernimmt die Krankenkasse die Kosten und Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von fünf Euro leisten. Auch diese lassen sich übrigens einsparen, wenn Sie auf wirkstoffgleiche Arzneimittel aus Rabattverträgen umsteigen. Rezeptfreie Medikamente hingegen mussten Sie bislang selbst bezahlen. Doch auch diese Einschränkung wurde nun aufgehoben.

 

Erstattung rezeptfreier Medikamente als Zusatzleistung

Will heißen: Den Kassen ist es nun gestattet, die Erstattung rezeptfreier Medikamente als Zusatzleistung allen Versicherten zur Verfügung zu stellen. Als erstattungsfähig gelten dabei Arzneimittel, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nicht ausgeschlossen hat. Als ausgeschlossen eingestuft sind beispielsweise Grippemedikamente und Appetitzügler – für die gibt es nach wie vor kein Geld zurück.

Schwerpunkt Homöopathie

Die neue Leistungsoffensive einzelner Kassen konzentriert sich primär auf pflanzliche Präparate, denn immerhin verwenden immer mehr Menschen bei leichten Erkrankungen vorwiegend alternative Arzneimittel. Der Vorstand der BKK Wirtschaft & Finanzen, Björn Hansen, erklärt: "Die neuen Spielräume betreffen vor allem alternative Arzneimittel der Homöopathie, der Pflanzenheilkunde und der Anthroposophie.“ Versicherte der BKK erhalten im Rahmen eines bestimmten Budgets 80 Prozent der Kosten für alternative Medizin, maximal jedoch 150 Euro zurück – vorausgesetzt, sie verfügen über ein grünes oder blaues Privatrezept. Hansen: "Mit diesem Rezept kann man in die Apotheke gehen, das Arzneimittel holen und die Rechnung gemeinsam mit dem Rezept bei uns einreichen."

Weitere Erstattungen für Schwangere und Jugendliche

Auch Schwangere profitieren von den neuen Leistungen. Als Versicherte bei der BKK Wirtschaft & Finanzen beispielsweise erhalten sie zusätzlich 100 Euro pro Kalenderjahr für Medikamente, die im Rahmen einer Schwangerschaft als Vorsorgemaßnahme eingenommen werden. Auch hier muss vom Frauenarzt ein entsprechendes Privatrezept ausgestellt werden. Auch Kinder werden bei der BKK ab sofort stärker berücksichtigt. Die Kasse übernimmt nun auch die Kosten zwischen dem zwölften und 18. Lebensjahr – bislang hatten sie nur bis zum zwölften Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Medikamente ohne Zuzahlung. In voller Höhe erstattet werden die Arzneimittel dabei bis zu einem Betrag von 50 Euro pro Jahr.

Rezeptfreie Medikamente: Nach Erstattung fragen

Sie sehen also, dass es durchaus lohnenswert ist, bei der eigenen Kasse nach einer Erstattung für rezeptfreie Medikamente zu fragen. Wird dies nicht angeboten, sollten Sie auch über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken. "Ein Wechsel ist in der Regel problemlos mit einer Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Monatsende möglich und garantiert jedem den vollen Leistungsanspruch der gewählten Krankenkasse ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft ohne Wartezeit", erklärt Björn Hansen.

Geld-Magazin, 01.02.2013

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