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Wann macht eine zusätzliche Pflegeversicherung Sinn?

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Rubrik: Versicherungen

 

© Robert Kneschke - Fotolia.com

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Die Bevölkerung wird immer älter und somit sind viele Menschen im Alter auf Hilfe angewiesen. Um diese Pflege, die jedem gesetzlich versicherten Menschen zusteht, abzudecken sind alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1995 in Deutschland neben der Krankenkasse auch bei einer gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Privat Versicherte müssen die Pflegeversicherung bei einer privaten Invalidenversicherung abschließen.

Aufgrund der steigenden Anzahl von Pflegebedürftigen, ist es ratsam sich bereits im jungen Alter über die Pflegeversicherung zu informieren, vor allem welche Leistungen jemandem im Pflegefall zustehen. Zusätzlich sollte sich jeder über eine private Zusatzversicherung Gedanken machen.

Grundsätzlich kommt die gesetzliche Pflegeversicherung für die Kosten der Pflege im Heim oder zu Hause auf. Welcher Anspruch auf eine Leitung besteht, hängt von dem Grad der Hilfsbedürftigkeit ab. Diese wird durch die Versicherung mittels einer so genannten Pflegestufe angegeben.
Zu körperlichen Beschwerden haben die Pflegeversicherung neuerdings Demenzkranke als pflegebedürftig eingestuft, so dass nun auch diese Menschen einen Anspruch auf eine Pflegestufe und somit eine Betreuung besteht.

Im Fall einer Erkrankung sowohl körperlicher als auch psychischer Natur, muss zunächst ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Im Zuge dessen, schicken diese einen Gutachter nach Hause, um die Pflegestufe festzulegen. Diese Einschätzung sollte allerdings gut vorbereitet sein, da davon die Vergabe der Pflegestufe abhängt. Die Pflegestufen 1-3 geben den Grad der Erkrankung an, wobei die dritte Stufe bereits schwer Pflegebedürftig ist. Die vierte Stufe die Pflegestufe 0 ist für Demenz- und psychisch kranke Personen eingeführt worden.

Selbst bei Erreichen der dritten Pflegestufe, welche einen täglichen Anspruch von 300 Minuten Pflege sowie einer nächtlichen Pflege beinhaltet, fallen für die meisten Menschen Kosten an, die  zusätzlich selbst bezahlt werden müssen. Daher sollte bereits im jüngeren Alter über eine zusätzliche private Pflegeversicherung nachgedacht werden, um die gesamten Kosten im Fall der Pflege decken
zu können.

Die Stiftung Warentest fand heraus, dass vom Staat geförderte Pflegetagesgeldtarife im Fall einer Pflegebedürftigkeit die zusätzlichen Kosten nicht decken. Auch wenn der Staat seit 2013 diese Versicherungen mit einer Zulage von 5 Euro im Monat fördern, stellten sich ungeförderte Tarife als sicherer heraus.  Der Vorteil dieser Versicherungen ist, dass jeder über 18 Jahre sie abschließen könne, egal ob jemand krank ist oder bereits zu alt.

Zusätzliche Informationen bietet die kostenlose Informationsbroschüre "ABC Pflegeversicherung", welche allen Interessierten wertvolle Tipps zum Thema Pflegeversicherung bereitstellt. Anschaulich werden alle Themen z.B. die Gesetzt und Versicherungsbegriffe dem Leser erklärt.

Geld-Magazin, 01.09.2014

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gedruckt am  20.04.2024