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Versicherung gegen schwere Krankheiten - dread disease

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Rubrik: Versicherungen

 

Man denkt nicht gerne darüber nach, aber die Anzahl der Herzinfarkte, Krebserkrankungen und Co. nimmt stetig zu. Viele dieser Erkrankungen mit Todesfolge, aber dank der Fortschritte in der Medizin und verbesserter Früherkennung auch immer mehr mit guten Heilungschancen.

Foto: djd /Woerwag_ Pharma

Doch was passiert in der Zeit der Therapie und der Rehabilitation? Der Erkrankte kann nicht arbeiten, muss aber dennoch seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich hierbei nur auf das allernötigste. Für die meisten Menschen ein katastrophales Szenario.

Leider kann man sich nicht gegen den Eintritt der Krankheit absichern, aber wenigstens gegen die finanziellen Folgen. Aber welche Versicherung ist hier sinnvoll?


Viele Jahre galt die Berufsunfähigkeitsversicherung als Mittel der Wahl, um die schlimmsten finanziellen Einbußen in diesem Fall abzumildern. Jedoch sind die Annahmekriterien der Versicherer streng und aus der Praxis Leistungsfälle eher selten. Dies trifft insbesondere bei kaufmännischen Berufen zu.

Eine echte Alternative hierzu ist die Versicherung gegen schwere Krankheiten (bei manchen Versicherern „Dread Disease“). Bei der Versicherungsleistung handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte einmalige Kapitalleistung, die dann fällig wird, wenn eine von der versicherten Krankheiten (z. B. Herzinfarkt, Krebs, Schlaganfall, Querschnittslähmung u. v. m.) erstmalig diagnostiziert wird. Je nach Lebenssituation kann die Versicherung um verschiedene Bausteine erweitert werden. Auch Kinder sind mit versicherbar.

Die Versicherungsbeiträge sind je nach Versicherungssumme, vereinbarter Versicherungsdauer, Lebensalter und Lebensweise (z. B. Raucher / Nichtraucher) geringfügig höher, als die für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.


Zudem gestattet die Auszahlung einer einmaligen Kapitalleistung eine sehr flexible Handhabung, die der Lebenssituation genau angepasst werden kann. Vielleicht muss eine Immobilienfinanzierung weiter bedient werden. Oder der Heilungserfolg hängt von einer speziellen Therapie ab – wird diese nicht von der Krankenkasse übernommen, erhält man hier den finanziellen Rückhalt, diese trotzdem durchführen zu können. Auch eine vollständige Heilung kann mit dem Verlust eines Teils der Arbeitskraft einhergehen - so wird ein leitender Angestellter, der einen Herzinfarkt erlitten hat, sich nicht mehr so viel Stress zumuten können, wie vor der Erkrankung -  mit einer vernünftigen Anlage der Einmalleistung besteht die Möglichkeit, die eventuellen Einkommenseinbußen ausgleichen.

Aus unserer Sicht ist die Versicherung gegen schwere Krankheiten eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Anbieter gibt es leider in Deutschland nur wenige.

Gute Informationen / Beratung zum Thema bietet u.a. die COSMOCURANZ,  Telefon 0911 / 580 71 21 (bundesweit).


gedruckt am  29.03.2024