Finanzen > Immobilien

Sechs Fragen zu Wohn-Riester

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 4.8 von 5. - 4 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Immobilien

 

Seit fast 1 Jahr gibt es Wohn-Riester. Trotzdem sind viele Verbraucher noch verunsichert: Was ist das eigentlich? Wo ist der Unterschied zu "vorher"? Welche Vorteile bietet Wohn-Riester?

Foto: BHW Bausparkasse

Geht mit bestehenden Riester-Verträgen nicht auch schon die Anschaffung von Wohneigentum?

 Ja. Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat, kann die angesparte Summe nach Abschluß des Kaufvertrags für die Immobilie entnehmen, und sie vollständig zur Finanzierung (als Eigenkapital) einsetzen. Für Riester-Vertäge, die vor dem 1.1.2008 geschlossen wurden, gilt übrigens eine Übergangsregelung: Sparer, die 2009 (und auch schon 2008) Geld entnehmen wollen, müssen mindestens 10.000 Euro entnehmen.

Gibt es die Riester-Förderung für jeden Immobilienkauf?

Nein, sondern nur für die Anschaffung von selbstgenutzem Wohneigentum. Denn die "eigenen 4 Wände" sollen ja die Altersvorsorge bilden.

Was wird bei Riester-Bausparen und Riester-Baufinanzierungen denn genau gefördert?

Gefördert werden Hypothekendarlehen (Baufinanzierungen), Bausparverträge und Kombikredite aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen ("Konstantmodelle"). Letztere werden allerdings nur dann gefördert, wenn die Bausparkasse den Effektivzins für die gesamte Finanzierung angibt, und nicht nur für die zwei Vertragsbestandteile getrennt (diese sind niedriger, deshalb wird bei einigen Bausparkassen leider immer noch nicht der Gesamteffektivzins angegeben).

Die Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen werden also künftig genauso gefördert, wie die Sparbeiträge in einen Riester-Sparvertrag. Voraussetzung ist, dass es sich um selbst genutztes Immobilieneigentum handelt, es der Hauptwohnsitz / "Lebensmittelpunkt" ist und die Immobilie in Deutschland liegt. Wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird, müssen die geförderten Beiträge nachversteuert werden. Ausnahmen: innerhalb von 4 Jahren wird eine neue Immobilie gekauft (anerkannt wird auch der Kauf eines lebenslangen Wohnrechtes in einem Senioren- oder Pflegeheim), die geföderten Beiträge werden innerhalb 1 Jahres auf einem herkömmlichen Riester-Vertrag ein, oder der Umzug erfolgt aus beruflichen Gründen, und die Immobilie wird nur befristet vermietet (maximal bis zum 67. Lebensjahr, dann muss wieder eingezogen werden).

Können Sie die Riesterförderung auch für bestehende Baufinanzierungen nutzen?  

Nein, die Entnahme aus dem Riester-Vertrag ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Bau oder Kauf eines Eigenheims erlaubt, also nicht zur Ablösung einer seit Jahren bestehenden Baufinanzierung, oder zu Renovierungszwecken.

Erst bei Rentenbeginn kann aber das Vermögen aus einem Riester-Vertrag egal welcher Art in voller Höhe zur Tilgung von Restschulden eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden.

Müssen Sie die Eigenheim-Rente versteuern?

Wie bei allen Riester-Produkten gilt auch für die Wohn-Riester-Förderung, dass die Beitragszahlungen und Förderung in der Sparphase steuerfrei sind. Mit Beginn der Rentenauszahlung werden für die geförderten Spar- und Tilgungssummen Steuern nachgelagert fällig. Meist ist dies jedoch günstig, weil der persönliche Steuersatz im Ruhestand deutlich unter dem Steuersatz zur Zeit der aktiven Berufstätigkeit liegt. typo3/#top

Wie funktioniert das denn bei der Immobilie?

Bei der Eigenheimrente fließt keine monatliche Rente, die besteuert werden könnte. Die geförderten Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und der gegebenenfalls aus dem Guthaben eines Riester-Vertrages entnommene Betrag werden auf dem "Wohnförderkonto" erfasst und bis zum Eintritt in den Ruhestand mit 2 Prozent jährlich verzinst. Auf diese Summe zahlt der Förderberechtigte danach Steuern. Dabei kann der Sparer zwischen zwei Varianten wählen. Entweder er zahlt die Steuern zum jeweils individuellen Steuersatz auf einen Schlag und erhält darauf einen Sofortrabatt von 30 Prozent (quasi ein "Abzinseffekt") oder er zahlt die Steuern in Raten bis maximal zu seinem 85. Lebensjahr. Ob im zweiten Fall überhaupt eine Steuer zu zahlen sein wird, hängt dann jeweils von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab.

Erklärt am Beispiel eines Riester-Bausparvertrag bzw. Riester-Baufinanzierungen bedeutet das:
Sobald der Bausparer sein Bausparguthaben bzw. -darlehen in Anspruch nimmt, werden die geförderten Tilgungsbeiträge und die Entnahme (Bausparguthaben) im Wohnförderkonto erfasst. Während das Bauspardarlehen getilgt wird, profitiert der Bausparer weiter von der Förderung. Die jährlichen Zulagen und geförderten Tilgungsbeiträge werden Jahr für Jahr auf dem Wohnförderkonto verbucht und jährlich mit zwei Prozent verzinst. Bei Renteneintritt muss der Eigentümer den im Wohnförderkonto aufgelaufenen Betrag dann nach und nach versteuern. Im Gegenzug profitieren Eigentümer von der Mietersparnis. Der große Vorteil: Sie unterliegt keiner Versteuerung und bedeutet für den Ruheständler praktisch eine "Netto-Zusatzrente".

Tipp: Einen sehr guten Riester-Förderrechner hat die BHW Bausparkasse online bereitgestellt. Sie sehen sehr schnell, wie hoch Ihre persönliche Riesterförderung wäre (bzw. wieviel Geld Sie "verschenken", wenn Sie keinen Riester-Vertrag haben).


gedruckt am  29.03.2024