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Bauherren: Schutz vor Insolvenz des Hausherstellers

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Rubrik: Immobilien, Wohnen

 

Wenn – wie jüngst der große Fertighaushersteller Kampa – ein Bauunternehmen Insolvenz anmeldet, bedeutet das für private Baukunden nicht nur einfach viel Ärger. Die Folgen sind gravierend.

Foto: djd / Bauherrenschutzbund

Sie reichen vom Baustillstand bis zum Verlust von bereits geleisteten Zahlungen und Gewährleistungsansprüchen für Baumängel. Laut Experten entsteht privaten Baukunden bei einer Pleite ein Schaden von durchschnittlich 20.000 bis 25.000 Euro. Da dieses Risiko immer besteht, sollten Baukunden bereits im Bauvertrag ausreichende Sicherheitsleistungen vereinbaren – so die Empfehlung des Verbraucherschutzvereins  wohnen im eigentum.

"Die Schäden einer Unternehmensinsolvenz lassen sich zu mindestens reduzieren, wenn in den Bauvertrag die richtigen Klauseln aufgenommen werden." Darauf weist Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V., hin.

Nur nach Baufortschritt zahlen

Eine wichtige Regel ist etwa, darauf zu achten, dass Zahlungen nur nach Baufortschritt geleistet werden und der Bauherr nicht in Vorleistung geht. Denn bei einer Insolvenz wären diese Überzahlungen verloren.

Unerlässlich ist es zudem, Geld für die Fertigstellung des Baus zurückzuhalten. Zwar haben private Bauherren seit Anfang des Jahres einen gesetzlichen Anspruch auf Hinterlegung einer Sicherheit in Höhe von 5 % der Vertragssumme, um die bis dahin aufgetretenen Mängel und die immer teuer werdende Fertigstellung abzudecken. Doch dieser Betrag reicht häufig nicht aus. Heinrich: "Wir empfehlen grundsätzlich, einen Rückbehalt oder eine Bürgschaft in Höhe von zehn Prozent auszuhandeln."

Weiteren Schutz bietet – nach der Fertigstellung – ein Sicherheitseinbehalt  von 3 bis 5% der Bausumme für die spätere Mängelbeseitigung. Denn dieser bewahrt vor finanziellen Schäden, wenn nach der Abnahme des Baus während der Gewährleistungsfrist von üblicherweise fünf Jahren Schäden auftreten und hilft auch dann noch, wenn das Bauunternehmen zwischenzeitlich insolvent wurde.

Besser bei den ersten Warnzeichen für Insolvenz reagieren

Für Bauherren ist es zudem von großer Bedeutung, von Anfang an richtig zu reagieren, wenn sich die Insolvenz der Baufirma abzeichnet. Diese kündigt sich oft schon einige Zeit im Voraus an, zum Beispiel durch Verzögerungen auf der Baustelle, wenn Subunternehmer die Arbeit niederlegen, häufig wechseln, "schlampig" arbeiten oder wenn das Unternehmen außer Plan Vorauszahlungen verlangt. In dieser Phase sollten Bauherren niemals solche Zahlungen leisten – auch nicht an die Subunternehmen - , selbst wenn sie dazu aufgefordert werden.

Tipp von Geld-Magazin.de: Es mag zwar verführerisch sein, zu denken, lieber jetzt noch ein paar tausend Euro in Vorkasse zu gehen, statt eventuell das ganze Projekt zu gefährden ... aber in der Regel ist es in dieser Phase schon zu spät. Sie werfen sprichwörtlich das Geld zum Fenster hinaus.

Ist der Insolvenzantrag des Bauunternehmens schließlich gestellt, ist es für Bauherren entscheidend, den Vertrag zu kündigen, um das Haus mit anderen Firmen fertig stellen zu können. Dieser Schritt sollte aber nicht ohne vorherige rechtliche Beratung erfolgen.

"Den Ärger und die schlaflosen Nächte kann man sich damit nicht ersparen, wohl aber den finanziellen Schaden reduzieren."“ resümiert Heinrich.

Gerade am Beispiel der aktuellen Insolvenz von Kampa gibt es sehr viel Ärger und voraussichtliche Verluste für die Bauherren; eine gute Informationsquelle für Betroffene ist dieser Kampa-Insolvenz-Blog.

 


gedruckt am  25.04.2024