Finanzen > Immobilien

Nießbrauch an Immobilien – Bedeutung und Anwendung in Deutschland

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 4.0 von 5. - 4 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Immobilien

 

Das Nießbrauchsrecht ist Bestandteil des sogenannten Sachenrechts. In Deutschland ist es im BGB (§§ 1030 ff.) geregelt. Es handelt sich dabei um das Recht, eine Sache zu nutzen und Einkünfte daraus zu ziehen. Praktisch bedeutet es, dass die Eigentumsrechte an dieser Sache auf zwei Personen, den Nießbraucher und den Eigentümer aufgeteilt werden.

Nießbrauch an Immobilien – Bedeutung und Anwendung in Deutschland © photocreo - Fotolia.com

© photocreo - Fotolia.com

Diese Regelung kommt beispielsweise in Frage, wenn Eltern eine Immobilie zu Lebzeiten auf ihre Kinder beziehungsweise Erben übertragen, sich Wohnrecht und Einkünfte aber sichern wollen. Eine entsprechende Vereinbarung kann sinnvoll sein, wenn Vorteile bei der Erbschaftssteuer zu erzielen sind; dies sollte jedoch im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, wie gesamte Erbmasse und Steuerfreibeträge, geprüft werden.

Bestellung und Erlöschen des Nießbrauchs

Der Nießbrauch an Immobilien muss, wie ein Kauf, im Grundbuch eingetragen und durch einen Notar beurkundet werden. Als erloschen gilt der Anspruch mit dem Tod des Nießbrauchers, aber auch, wenn er seinen Verzicht erklärt oder die Vereinbarung aufgelöst wird.

Rechte und Pflichten aus dem Nießbrauch

Eine Nießbrauchsregelung bringt für beide Seiten Rechte und Pflichten mit sich.

Der Nießbraucher erwirbt das volle Nutzungsrecht an der Immobilie: Er kann sie selbst bewohnen oder vermieten und hat in diesem Fall Anspruch auf die Mieteinnahmen. Im Gegenzug ist er verpflichtet, regelmäßige öffentliche Lasten und Versicherungen zu tragen, und für den Werterhalt zu sorgen.  

Dies gilt nicht für Wert steigernde Investitionen wie Erschließungskosten, Grundsanierung oder energetische Erneuerung. Er kann auch keine Abschreibungen geltend machen und er darf keine grundlegenden Veränderungen vornehmen oder das Objekt verkaufen.

Der Eigentümer muss seinerseits die Nutzung durch den Nießbraucher dulden und er ist zuständig für außergewöhnliche Aufwendungen für den Erhalt. Er hat jedoch weiterhin das Recht zur Veräußerung und kann steuerliche Abschreibungen geltend machen.

Geld-Magazin.de, 20.06.2011


gedruckt am  28.03.2024