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Der Traum vom eigenen Haus

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Rubrik: Immobilien

 

In den meisten Fällen ist eine Fremdfinazierung notwendig

Der Traum vom Eigenheim© Fotowerk - Fotolia.com

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Viel Platz für die eigene Familie, keine nervigen Nachbarn und dazu noch ein bisschen Garten für die Kinder und den Hund – viele Träumen von ihren eigenen vier Wänden. Doch wie soll man diesen finanzieren? Unter dem Begriff Baufinanzierung subsumiert man sämtliche Finanzierungsarten, die der Deckung des Kapitalbedarfs bei einem Bauvorhaben dienen sowie Finanzierungsvorhaben, die dem Erwerb, Neubau oder Kauf einer Immobilie oder der Anschlussfinanzierung dienen.

Verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten

Eine Baufinanzierung wird zunächst in Eigen- und Fremdfinanzierung unterteilt. Bei einem Bau- oder Kaufvorhaben sollte man also immer auch eigenes Kapital in Form von Geldmitteln oder Sachwerten einbringen, bevor man sich um eine Fremdfinanzierung bemüht. Zu den Eigenmitteln zählen unter anderem Bankguthaben, Guthaben aus Bausparverträgen, Festgeld, Grundstücke oder das Erbringen von Eigenleistungen.

Die Fremdfinanzierung, also die Bereitstellung von Fremdmitteln durch Kredite oder Darlehen, stellt meist den größten Teil des Finanzierungsbedarfs dar. Bei der Fremdfinanzierung unterscheidet man in kurz- und mittelfristige sowie langfristige Finanzierungsarten. Zu den kurz- und mittelfristigen Fremdfinanzierungen zählen Bankkredite zur Vor- und Zwischenfinanzierung von Eigen- und Fremdmitteln. Langfristige Fremdfinanzierungsarten sind Realkredite, Bauspardarlehen, Arbeitgeberdarlehen oder öffentliche Baudarlehen. Realkredite sind zweck- und objektgebundene Darlehen zur Immobilienfinanzierung.

Ein Realkredit wird durch dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte wie Grundstücke abgesichert. Es handelt sich also um ein langfristiges, durch ein Grundpfandrecht abgesichertes Darlehen, welche von sogenannten Realkreditinstituten wie Hypothekenbanken oder Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung ausgegeben werden. Dabei wird im Rahmen der Kreditvergabe vor allem die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers überprüft.

Bausparverträge

Bauspardarlehen sind, ebenso wie Realkredite, zweck- und objektgebundene Kredite. In der Regel werden Bauspardarlehen durch Eintragung eines zweitrangigen Grundpfandrechtes gesichert. Bausparkassen beleihen im Allgemeinen bis zu 80 % des Beleihungswertes. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung eines Bauspardarlehens ist ein Bausparvertrag. Dieser wird abgeschlossen und mit vertraglich festgelegten Raten bespart. Je nach Tarif beträgt die Mindestsparleistung 40 % bis 50 % der vereinbarten Bausparsumme. Nach Erreichen der Mindestsparleistung und nach Anlauf einer Wartefrist entsteht der Anspruch auf Zuteilung des Bausparvertrags. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, erhält der Bausparer die Bausparsumme, welche sich aus dem Bausparguthaben (Sparleistung plus Zinsen) und dem Bauspardarlehen zusammensetzt. Das Bauspardarlehen wird nun mit regelmäßigen Raten zurückgeführt. Noch nicht zuteilungsreife Bausparverträge werden von Bausparkassen oder anderen Kreditinstituten zwischenfinanziert. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass der ursprüngliche Sinn des Bausparens, nämlich günstige Zinskonditionen zu erhalten, nicht vergessen wird. Zwischen-finanzierungen sind nämlich meist deutlich teurer als ein langfristiges Darlehen.

Am besten setzen Sie sich mal mit Ihrem Bankberater zusammen und lassen sich über die verschiedenen Möglichkeiten einer Baufinanzierung beraten. So steht vielleicht auch Ihrem Traum vom eigenen Haus bald nichts mehr im Wege!

Geld-Magazin, 28.01.2013

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