Finanzen > Immobilien

Hauseinbruch verhindern!

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 4.3 von 5. - 3 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Immobilien

 

© Photographee.eu - Fotolia.com

Weihnachtszeit = Urlaubszeit! Viele Menschen sind während der Feiertage unterwegs um Verwandte zu besuchen oder sich verreisen in den Winterurlaub. Jahreszeit. Doch nicht nur die Reise an sich sollte gut vorbereitet sein, sondern auch das Haus oder die Wohnung dürfen dabei nicht vergessen werden. Gerade in der Urlaubssaison sind Diebe und Einbrecher alarmiert, da die Verreisenden oftmals mehrere Wochen nicht zu Hause sind.


Um Einbrecher zu täuschen sollte nach außen suggeriert werden, dass die Wohnung oder ein Haus bewohnt ist. Grundsätzlich dürfen aber einfache Verhaltensregeln nicht vernachlässigt werden. Dazu gehören geschlossene Fenster und Balkontüren, sowie abgeschlossene Türen. Das bloße zuziehen einer Tür ist eine willkommene Einladung für Diebe.
Des Weiteren können Einbrecher leicht getäuscht werden indem Urlauber vortäuschen zu Hause zu sein. Dies ist mit einfachen Mitteln zu erreichen. Zum einen können mit Hilfe von Zeitschaltuhren Lichter, Rollläden und Elektronikgeräte so gesteuert werden, dass Außenstehende denken die Bewohner sind anwesend. Dadurch können auch Profis erst nach längerer Beobachtung des Objektes einschätzen, ob es tatsächlich leer steht. Die wenigsten Einbrecher werden kaum tagelang ein Haus oder Wohnung observieren, wenn sie anderswo leicht erkennen, dass niemand daheim ist. Lassen sie zusätzlich ihre Briefkästen regelmäßig durch Nachbarn entleeren, denn so wird ebenfalls Anwesenheit suggeriert.


Reicht ihnen diese Methode zu Sicherung des Hauses nicht aus, können elektronische Sicherheitssysteme  die notwendige Sicherheit bieten.  Am bekanntesten sind die allgemein bekannten Alarmanlagen, welche jedoch in ihrer Funktion unterschiedlich sind. Obwohl es Richtlinien gibt, können sie zwischen vielen verschiedenen Systemen wählen.
Es gibt in der Regel zwei Arten von Alarmanlagen, die reinen Einbruchmeldeanlagen und die Gefahrenwarnanlagen. Erstere reagieren direkt auf Einbrecher, sodass diese durch Lärm aufgeschreckt werden. Dies führt in der Regel dazu, dass der Einbruch abgebrochen wird. Der lautlose Alarm wird hingegen an einen Sicherheitsdienst weitergeleitet und kann zur Erfassung der Diebe führen.


Eine andere Möglichkeit der Überwachung bieten Gefahrenwarnanlagen. Diese melden nicht nur einen Einbruch, sondern informieren auch über den Zustand der Wohnung. Im Fall von austretendem Gas, Wasser oder bei Feuer wird ein Alarm abgesendet.

Geld Magazin, 12.11.2014

Ferienwohnungen und Ferienhäuser in ganz Europa bei www.ferienwohnung.com finden.

 


gedruckt am  26.04.2024