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Wirklich alle Fördermittel abschöpfen

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Rubrik: Immobilien

 

Bei privaten Renovierungs-/Modernisierungsmaßnahmen werden oft nicht alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft, und so bares Geld verschenkt.

Modernisierungsmaßnahmen haben heute mehr denn je auch das Ziel, Energie zu sparen. Dachdämmung, neue Fenster, Heizungsaustausch – diese Maßnahmen bringen über die Jahre erhebliche Einsparungen. Erst einmal müssen sie aber finanziert werden. Hier helfen nicht nur die Förderprogramme von Bund, Länder und Gemeinden wie z.B. die KfW-Programme mit günstigen Zinssätzen und Kostenzuschüssen, Zuschüsse für den Energieberater, Sonderprogramme der Gemeinden.

Viele vergessen, dass auch die Handwerksarbeiten selbst (Arbeitskosten) mit bis zu 600 Euro im Jahr pro Haushalt steuerlich geltend gemacht werden können. Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück, z.B. Tapezierer-, Maler-, Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, Trockenbau-, Garten- und Wegebauarbeiten. 20 % der Kosten von bis zu 3.000,- € für Handwerksarbeiten können von der Steuerschuld abgezogen werden. Barzahlungen sind allerdings nicht begünstigt, sondern nur Kontozahlungen (Überweisungen) gegen Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

Eine Komplettübersicht über alle Förderungen individuell für Ihr Vorhaben erhalten Sie hier, in Deutschlands größter und aktuellster Datenbank.

 


gedruckt am  24.04.2024