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Tipps zur Vorfälligkeitsentschädigung

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Rubrik: Immobilien

 

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine der meistgehassten Gebühren der Banken und Sparkassen. Nur 6 % der Deutschen, so das Ergebnis einer Umfrage hier auf Geld-Magazin.de, halten sie in Art und Höhe für angemessen.

Die restlichen knapp 94 % sehen die Vorfälligkeitsentschädigung entweder als absolut unzulässig, zulässig aber zu hoch, bzw. unzulässig, wenn ein "Ersatzkunde" präsentiert wird, an.

Vor allem letzterer Sachverhalt wurde 2008 auch gerichtlich bestätigt. Das Landgericht München I gab einer Kundin der Commerzbank recht, die aus ihrer Baufinanzierung wegen Immobilienverkaufs herauswollte, und der Bank den Immobilienkäufer auch als "Übernehmenden" ihrer Baufinanzierung präsentierte (AZ 16HK O 22814/05).

Wenn Sie aus Ihrer Baufinanzierung / Ihrem grundpfandrechtlich abgesicherten Darlehen vor Ende der Vertragslaufzeit aussteigen möchten, so beachten Sie diese Tipps:

  • Die Berechnungshöhe und -weise der Vorfälligkeitsentschädigung ist durch den Bundesgerichtshof (BGH) festgelegt worden. Die Bank darf sich nur an Zinssätzen der Bundesbank, und an nichts anderem orientieren.
  • Verlangen Sie auf jeden Fall bei Nennung der Vorfälligkeitsgebühr die Offenlegung der Berechnung.
  • Erscheint sie zu hoch, kündigen Sie schriftlich Protest bei der Verbraucherschutzzentrale an (manchmal reicht schon die Drohung ....), und fragen Sie ggf. dort nach. Im Internet hat die Verbraucherschutzzentrale Bremen auch Musterbriefe und Tipps zu dem Thema eingestellt.
  • Generell dürfen Sie bei Zinsfestschreibungen über 10 Jahren nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit mit einer Frist von 6 Monaten - gebührenfrei! - kündigen. Das wissen viele nicht. Gerade jetzt könnte es aber für eine zinsgünstige Umschuldung interessant sein.
  • Wenn Sie jemanden haben, der in Ihre Baufinanzierung eintreten möchte, kann die Bank ihn zwar aus Bonitäts- oder anderen Gründen ablehnen. Wäre die Bonität aber gut, dann darf sie keine Vorfälligkeitsentschädigung für Sie berechnen - siehe o.g. Urteil.

Lesen Sie auch: Gerichtsurteil stoppt Vorfälligkeitsentschädigung


gedruckt am  19.04.2024