Finanzen > Aktuell

Steuererklärung 2010: Tipps, Tricks und ELENA

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Aktuell

 

Jeder Steuerzahler holt sich im Durchschnitt 823 Euro vom Staat via Steuererklärung zurück. Dabei sind die Arbeitnehmer vom Traum der „Steuererklärung auf einem Bierdeckel“ so weit entfernt wie nie zuvor. Für viele bleibt die Steuer 2010 eine lästige Arbeit, die diesmal auch noch mit veränderten Formularen daher kommt. ELENA kommt hingegen später oder gar nicht mehr.

Steuererklärung 2010: Tipps, Tricks und ELENA © Nerlich Images - Fotolia.com

© Nerlich Images - Fotolia.com

Wichtige Neuerungen im Überblick:

„Zankapfel“ Arbeitszimmer ist Geschichte

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 mit seiner Entscheidung für klare Verhältnisse gesorgt. Kosten für ein Arbeitszimmer sind nunmehr bis zu 1250 Euro absetzbar, im Übrigen auch rückwirkend bis 2007. Arbeitszimmerkosten sind Werbungskosten, wenn kein anderer Arbeitsplatz nachweislich zur Verfügung stand.

Vorsorgeaufwand Krankenversicherung

Erstmals wirken Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuermindernd, und zwar in unbegrenzter Höhe für die Grundversorgung. Andere Vorsorgeversicherungen sind nur noch absetzbar, wenn die Beiträge insgesamt 1900 Euro nicht übersteigen.

Anlage AV: Riester only

Ein wenig rätselhaft wirkt die Anlage AV, die ausschließlich der Riester-Rente vorbehalten ist, während alle anderen Altersvorsorgearten auf der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Steuererklärung gemacht werden müssen.

Werbungskosten

Wird die Werbungskostenpauschale (920 Euro) überschritten, müssen Nachweise erbracht werden. Pendlern werden 30 Cent/Entfernungskilometer zur Arbeitsstätte anerkannt.

Die Pauschale für einen berufsbedingten Umzug wurde auf 636 Euro/1271 Euro erhöht. Weitere Haushaltsangehörige schlagen noch mit 280 Euro zu Buche.

Die Kosten für ein Studium nach einer Berufsausbildung werden jetzt steuerlich anerkannt.

Neu ist die anteilsmäßige steuerliche Relevanz von „gemischt veranlassten Ausgaben“, wie beispielsweise für berufsbedingte Auslandsreisen mit anschließendem Privaturlaub.

20 Prozent für Dienstleistungen

Der Fiskus unterscheidet nach „haushaltsnahen Dienstleistungen“ (zum Beispiel Haushaltshilfen) und den „Handwerkerleistungen“, weil die Höchstgrenzen verschieden sind. Es können 20 Prozent der jährlichen Kosten abgesetzt werden, bei Handwerkerrechnungen jedoch nur bis maximal 1.200 Euro, ansonsten gelten 4.000 Euro als Höchstgrenze.

Problemkind ELENA

Die Lohndatenbank ELENA (elektronisches Entgeltnachweisverfahren) sollte dafür sorgen, dass 60 Millionen Steuerbescheinigungen von Arbeitgebern elektronisch erfasst und übermittelt werden. Seit Januar 2010 werden die Daten bereits gemeldet, ab 2011 sollten auch keine Papiermeldungen mehr bei Erfassungsfehlern erstellt werden.

Aktuell hat die Bundesregierung den ELENA-Start um zwei Jahre verschoben, nachdem Gutachter die Kosten für Behörden höher einschätzten als zunächst vermutet und außerdem erhebliche Lasten für den Mittelstand prognostizierten. Zurzeit ist noch völlig unklar, ob die Arbeitgeber weiter Daten übermitteln sollen oder nicht.

Hier geht es zur elektronischen Steuererklärung ELSTER.

Geld-Magazin.de, 25.02.2011


gedruckt am  28.03.2024