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Welche Ansprüche haben Sie als Eltern für die Kosten ihrer Kinder?

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Rubrik: Aktuell

 

© detailblick - Fotolia.com

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Je älter Kinder werden, desto mehr Ansprüche stellen sie. Das lassen sich viele Eltern etwas kosten und auch sonst ist der Nachwuchs nicht billig. Kindergarten, Sportverein, Kleidung und vieles mehr müssen Eltern monatlich für ihre Kinder bezahlen. Der Staat versucht Familien zu fördern und kommt ihnen in puncto Steuerrecht entgegen.

Elterngeld

Grundsätzlich bekommen Eltern für jedes Kind bis zur Volljährigkeit das sog. Elterngeld. Der Anspruch für das erste und zweite Kind liegen bei monatlich 184 Euro, für das dritte Kind erhalten Eltern 190 Euro und ab dem Vierten stehen ihnen monatlich 215 Euro zu. Kinder die sich nach dem 18. Lebensjahr in ihrer ersten Ausbildung befinden, erhalten zusätzlich bis zum 25. Lebensjahr  Kindergeld. Die Höhe des Einkommens spielt dabei keine Rolle.

Zuschüsse für Kita und Betreuung

Betreuungskosten von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Krippe, Kindergarten oder Tagesmutter sind bis zu zwei Dritteln der entstanden Kosten von der Steuer abzusetzen. Dies gilt auch für Babysitter oder andere Betreuer, wie die eigenen Großeltern. Selbst wenn diese unentgeltlich arbeiten, können sie die Fahrtkosten der Aufpasser steuerlich absetzen.
Jährlich sind jedoch maximal 4000 Euro absetzbar.  Der Berufsstatus beider Elternteile spielt dabei keine Rolle. Die Kosten können sowohl bei einer Berufstätigkeit als auch bei nicht arbeitenden Elternteilen steuerlich geltend gemacht werden.

Eine weitere Möglichkeit die entstandenen Kosten durch die Kinder zu senken, ist der Kinderfreibetrag. Im Zuge der Einkommenssteuer werden das gezahlte Kindergeld und die Ersparnis bei der Steuer durch den Kinderfreibetrag miteinander verrechnet, so dass am Ende die größte Summe für den Steuerzahler raus kommt. Der Kinderfreibetrag wird zusätzlich auch bei der Kirchensteuer als auch beim Solidaritätszuschlag berücksichtigt.

Geld-Magazin, 21.03.2014

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