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Das ändert sich mit der Rentenreform

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Rubrik: Aktuell

 

© Robert Kneschke - Fotolia.com

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Rentner können sich freuen, ab dem 1.Juli 2014 steigen die Renten, sowohl in Ost als auch West minimal an. Während in den alten Ländern die Renten um 1,67 Prozent gesteigert werden, erhöhen sich die Renten in den neuen Bundesländern sogar um 2,53% an. Damit sind die Renten zwar immer noch nicht auf dem gleichen Niveau, es findet aber immerhin eine leichte Annäherung statt. In Euro bedeutet dies einen Anstieg des Rentenwertes, d.h. Euro in Entgeltpunkten, in den alten Bundesländern von 28,14 Euro auf 28,61 Euro und in den neuen Ländern von 25,74 Euro auf 26,39 Euro.


Die Unterschiede aus der ungleichen Entwicklung der Rentenerhöhungen resultieren auf der ungleichen Entwicklung der Reallöhne in den jeweiligen Bundesländern. Das bedeutet, dass die Löhne im Westen kaum angestiegen sind, sondern eher stabil geblieben sind. Im Osten, wo es insgesamt ein niedrigeres Lohnniveau gibt, sind sie Löhne in den letzten Jahren gestiegen. Ein weiterer Faktor, der in die Berechnungen zur Rente mit einfließt ist die so genannte Rentendämpfung, welche im Westen in einigen Jahren ausgeblieben ist. Im Klartext heißt dies, dass in den Jahren 2005, 2006 und 2010 die Renten nicht gekürzt worden sind, obwohl das rein rechnerisch geboten gewesen wäre.

Der individuelle Rentenwert errechnet sich in allen Bundesländern jedoch gleich. Dieser wird ermittelt indem das Durchschnittseinkommen der Arbeitnehmer und die gezahlten Rentenversicherungsbeträge erfasst werden, und dann mal die Jahre der Arbeitstätigkeit multipliziert werden. Konkret hieße das bei einem Arbeitnehmer im Osten, der den Durchschnittswert verdient hat, eine Rente von 1187,55 Euro (26,39 Euro mal 45 Berufsjahre).


Eine Verbesserung soll das Rentenpaket für Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, bringen. Die so genannte Erziehungsleistung wird bei der Berechnung der Rente anerkannt. Grund ist, dass die Eltern deren Kinder vor 1992 geboren sind, schlechtere Möglichkeiten hatten ihre Kinder in einer Einrichtung betreuen zu lassen. Dadurch waren sie öfter gezwungen zu Hause zu bleiben, anstatt arbeiten zu gehen. Damit bekommen Eltern deren Kinder nach 1992 geboren wurden, nach wie vor drei Rentenpunkte pro Kind. Eltern mit älteren Jahrgängen erhalten einen Punkt pro Kind mehr.

Eine Regelung, die wahrscheinlich die wenigsten ArbeitnehmerInnen betrifft ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Wer also 45 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt hat, kann bereits mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen. Zu den Pflichtbeitragszeiten werden auch Zeiten in die Berechnung aufgenommen in den Lohnersatzleistungen, wie ALG 1, Schlechtwetterperiode oder Kurzarbeit bezahlt wurden.
 

Geld Magazin, 11.08.2014

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gedruckt am  29.03.2024