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Wer sollte eine Steuererklärung machen?

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Rubrik: Aktuell

 

Bildrechte: Fotolia.com - Gina Sanders

Der einfache Arbeitnehmer, der jeden Monat sein Gehalt nebst Gehaltabrechnung bekommt und keine weiteren Einnahmen hat, darf sich freuen. Er ist nämlich nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen. Während andere über den komplizierten Formularen brüten, kann er sich entspannt zurücklehnen. Doch diese Fälle dürften in Deutschland die Ausnahme sein. Denn sobald der Verdacht aufkommt, mit der einbehaltenen Lohnsteuer könnte die Steuerschuld noch nicht beglichen sein, setzt die Veranlagungspflicht ein, d. h. der Arbeitnehmer wird zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Es gibt eine ganze Reihe von Gründen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten:

Wenn durch einen Nebenjob, Honorare oder aus Vermietung und Verpachtung Einnahmen über 410 Euro zusätzlich zum Einkommen erwirtschaftet werden, müssen diese Einnahmen in einer Steuererklärung an das Finanzamt gemeldet werden.

Auch steuerfreien Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld und Krankengeld führen zur Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, wenn diese Zahlungen einen Betrag von 410 Euro übersteigen.

Wird in einer Ehe bzw. in einer Lebenspartnerschaft ein Partner nach Steuerklasse VI mit Faktor, V oder VI besteuert ebenfalls eine Steuererklärung abgegeben werden, denn die berechnete und zurückgehaltene Lohnsteuer könnte von der tatsächlich geschuldeten Lohnsteuer abweichen.

Die Pflicht zur Steuererklärung besteht ebenso, wenn bei der Berechnung der Lohnsteuer ein Freibetrag berücksichtigt wurde. Dabei ist es gleichgültig, ob dieser Freibetrag in den Fahrtkosten, den Kosten für die Kinderbetreuung oder durch andere Faktoren begründet ist.

Kosten können abgesetzt werden

Doch eine Steuererklärung ist nicht nur eine Belastung. Wer hohe berufsbedingte Ausgaben hat oder Sonderbelastungen schultern muss, kann diese Kosten bei einer Steuererklärung angeben und damit seine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt reduzieren. Viele Arbeitnehmer entscheiden sich aus diesen Gründen zur freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung. Neben verschiedenen Software angeboten, welche einem unterstützen, kann man natürlich auch einen Steuerberater hinzuziehen. Diese Möglichkeit kann mittlerweile auch Online wahrgenommen werden.
Auch Studenten können durch Steuererklärung bares Geld sparen

Auch bei Studenten, die regelmäßig über ein geringes Einkommen verfügen und zugleich einige Kosten absetzen können, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Studiengebühren, Kosten für die Fahrt zur Uni oder der Kauf eines neuen Computers können abgesetzt werden. Oft ist es bei Studenten dadurch möglich, die Einnahmen auf einen Betrag unterhalb des Steuerfreibetrags zu senken. So müssen überhaupt keine Steuern bezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es sogar möglich, Kosten für die Miete abzusetzen.

Für wen lohnt sich die Steuererklärung nicht?

Wenn keine Steuererstattung zu erwarten ist, weil die Steuerschuld in korrekter Höhe mit der Einkommenssteuer beglichen wurde, lohnt sich eine Steuererklärung nicht. In diesem Falle kann man sich den Arbeitsaufwand oder die Kosten für den Steuerberater sparen. Das Gute daran: Wenn man nach einiger Zeit feststellt, doch Anspruch auf eine Steuererstattung gehabt zu haben, so kann die freiwillige Steuererklärung nachgereicht werden. Anders Steuererklärungspflicht sieht der Gesetzgeber bei der freiwilligen Steuererklärung lange Fristen vor. Die freiwillige Steuererklärung muss erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht werden, auf das sich die Steuererklärung bezieht.


gedruckt am  20.04.2024