Der neue Energieausweis gibt Hinweise auf die künftigen Nebenkosten

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Mehr Transparenz bei der "zweiten Miete".

(djd/pt). Ab 1.1.2009 ist es amtlich: Alle Wohnhäuser, die vermietet oder verkauft werden, müssen den neuen Energieausweis besitzen. Wohnungsinteressierten geben die neuen Ausweise gute Hinweise darauf, wie hoch oder niedrig ihre Nebenkosten für Heizung und Warmwasser zukünftig ausfallen werden. Denn eine vermeintlich günstige Miete in einem unsanierten Altbau mit schlechter Wärmedämmung und veralteter Heiztechnik kann schnell zur Kostenfalle werden.

Foto: djd/Deutsche Energie-Agentur GmbH

Zu unterscheiden ist der bedarfsorientierte und der verbrauchsorientierte Energieausweis. Letzterer beruht lediglich auf den Verbräuchen eines Hauses in den letzten drei Jahren, während die bedarfsorientierte Variante detailliert den Zustand des Hauses erfasst und den zu erwartenden Energieverbrauch berücksichtigt.


In jedem Fall gilt: Liegt ein Haus auf der Farbskala im roten Bereich, ist mit hohem Verbrauch zu rechnen, liegt es im grünen Bereich, kann sogar eine etwas höhere Miete akzeptabel sein (Infos: www.dena.de). Denn ein energetisch gut sanierter Altbau kann bis zu 50 Prozent sparsamer sein als ein Neubau - es lohnt sich also, vor der Unterschrift unter den Mietvertrag erst einmal verschiedene Wohnungen und ihre Energieausweise unter die Lupe zu nehmen. Die Entscheidung für energieeffizientes Wohnen ist meist unterm Strich die günstigere Variante - und ein gutes Umweltgewissen gibt es gratis dazu.


gedruckt am  28.03.2024