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Die neue Gesundheitskarte ist da

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Rubrik: Gesundheit & Wellness, Startseite

 

Lange Zeit haben die Krankenkassen sie angekündigt, jetzt ist sie da. Die Rede ist von der neuen elektronischen Gesundheitskarte. Seit Oktober verschicken die Krankenkassen die ersten Gesundheitskarten an ihre Versicherten. Nach und nach soll sie dann an alle gesetzlich Versicherte verschickt werden.

Die neue Gesundheitskarte ist da © Jan Engel - Fotolia.com

© Jan Engel - Fotolia.com

Was ändert sich für die Versicherten?

Mit der elektronischen Gesundheitskarte ändert sich zunächst nicht viel. Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse der Karteninhaber sind weiterhin auf der Karte lesbar. Die erste und auffälligste Änderung ist ein Foto des Versicherten, das auf jeder Karte vorhanden sein wird. Alle weiteren Funktionen werden nach und nach eingeführt.

Welche Daten erfasst die Gesundheitskarte?

Mit einem integrierten Mikroprozessor können sensible Daten verschlüsselt und die Daten direkt über die Karte geändert werden. Neue Karten müssen die Krankenkassen dann nicht mehr bei einer Änderung des Namens oder der Adresse versenden. Auf Wunsch des Patienten können dann zu einem späteren Zeitpunkt seine Notfalldaten auf der Gesundheitskarte abgespeichert werden. Informationen über Allergien, Krankheiten und Medikamente sind dann auf einem Blick zu erkennen. Ärzte können sich auf diese Weise sogar untereinander austauschen.

Datenschutz der Versicherten ist gewährleistet

Der Versicherte bestimmt selbst, welche Daten auf der Karte über die Stammdaten hinaus abgespeichert werden dürfen. Außerdem gibt er sein Einverständnis, ob Andere die Daten einsehen und verwenden dürfen. Gleichzeitig kann er selbst jederzeit seine Daten einsehen und sogar löschen. Die Befürchtung, dass aus den Versicherten gläserne Patienten werden, schließt sich damit aus.

Vorteile durch Transparenz

Die Gesundheitskarte bringt den Vorteil von Transparenz. Mit ihr können Ärzte eine bessere Versorgung der Patienten gewährleisten, da erforderliche Daten sofort verfügbar sind. Die Krankenkassen begründen die Vorteile zudem in Einsparungen, die ihnen durch die neuen Karten entstehen. Zunächst müssen die Versicherten und die Arbeitgeber jedoch die Anschaffungskosten der Karten und deren Lesegeräte tragen. Diese belaufen sich auf eine dreistellige Millionensumme.

Geld-Magazin.de, 17.01.2012