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Expertentipp zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Demenz

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Unumstößlicher Wille.

(djd/pt). Im vergangenen Jahr trat ein neues Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft. Der Wille des Patienten wird mit diesem Gesetz gestärkt. Für den Fall, dass man aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung seine Wünsche und Vorstellungen nicht mehr selbst äußern kann, lassen sich durch eine Patientenverfügung verbindliche Festlegungen hinsichtlich der medizinischen Behandlung treffen.

Foto: djd

Denn was viele nicht wissen: Angehörige sind bei einer solchen schweren Erkrankung nicht automatisch handlungsbevollmächtigt. Wolfgang Putz, Rechtsanwalt aus München: "Wer über 18 Jahre alt ist, hat nach deutschem Recht keinen rechtlichen Vertreter mehr. Er sollte also mit einer Vorsorgevollmacht einen Vertreter bestimmen und diesem mit einer Patientenverfügung Vorgaben für Behandlungsentscheidungen bei schwerster Krankheit geben."

Patientenverfügung ist verbindlich

Eine Patientenverfügung ist zeitlich uneingeschränkt gültig und für die behandelnden Ärzte die oberste Richtschnur ihres Handelns. Wolfgang Putz: "Mit der Weiterbehandlung eines Schwerstkranken gegen seinen Willen würde sich der Arzt - sofern er diesen Willen kennt - sogar wegen Körperverletzung strafbar machen. Wenn der Arzt eine Maßnahme ergriffen hat und erst danach von der Patientenverfügung erfährt, muss er diese Maßnahme rückgängig machen - selbst wenn dies zum Tod des Patienten führen kann."

Demenz als Hauptursache für Entscheidungsunfähigkeit

Mit dem Alter hat die Patientenverfügung zwar nur bedingt zu tun. Auch junge Erwachsene können Unfälle erleiden und vorübergehend oder dauerhaft entscheidungsunfähig sein. Nichtsdestotrotz ist eine altersbedingte Demenz die mit großem Abstand häufigste Ursache dafür, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr eigenverantwortlich regeln können. Die Zahl der an Demenz Erkrankten wird in Deutschland nach einer Studie des Kieler Fritz-Beske-Instituts bis zum Jahr 2050 auf 2,2 Millionen anwachsen, 2007 waren es erst 1,1 Millionen Betroffene. In diesen Fällen kommen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen oft in große finanzielle Nöte. Viele Kranke werden nicht in eine Pflegestufe für körperlich Pflegebedürftige eingestuft und erhalten damit nur geringe Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die finanzielle Last der Pflege lindern

Mit einer privaten Zusatzpolice kann man die finanziellen Folgen einer Demenzerkrankung zumindest lindern. Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen: "Aus unserem Hause gibt es jetzt eine Demenzgeld-Versicherung. Sie tritt ein, sobald ein Facharzt bei dem Versicherten eine mindestens mittelschwere Demenz festgestellt hat." Die Leistung in Höhe von monatlich bis zu 600 Euro wird lebenslang gezahlt, der Versicherte oder die Angehörigen können frei entscheiden, wofür sie das Geld verwenden.