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Krankenkasse insolvent - was wird mit den Kunden?

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Mit wieviel Skepsis wurde der Start des Gesundheitsfonds verfolgt; nun scheinen die Schwarzseher recht zu behalten. Inzwischen stehen drei gesetzliche Krankenkassen am Rand der Insolvenz. Was bedeutet das für die dort Versicherten?

Krankenkasse insolvent: Was wird aus den Versicherten?

Betroffen sind nach Kenntnisstand Mitte Juni die City BKK, die BKK Heilberufe und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln. Alle drei sind vergleichsweise kleine Krankenkassen.

Warum Information über Insolvenzgefahr?

Nach der Gesundheitsreform, die noch die letzte Bundesregierung (Große Koalition) durchgeführt hat, sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, eventuelle finanzielle Schieflagen dem Bundesversicherungsamt (BVA) anzuzeigen. Ansonsten droht den Betroffenen ein Verfahren wegen Insolvenzverschleppung.

Demnach wären jetzt auch Insolvenzen, also pleite gegangene Krankenkassen möglich. Laut Financial Times Deutschland würde dies die Bundesregierung sogar wünschen, damit weniger Anbieter auf dem Markt wären. "Derzeit gibt es noch etwa 170 Kassen, 50 reichen nach Einschätzung der Regierung aus, den Wettbewerb zu gewährleisten." (FTD.de, 14.06.2010)

Auch Zusatzbeiträge helfen da nicht mehr. Neben den drei jetzt bekannt gewordenen Kassen wird über den Branchenriesen DAK gemunkelt, dass er finanziell angeschlagen sei. Diese Gerüchte werden aber (noch?) dementiert.

Wie geht es für die Versicherten bei einer Insolvenz weiter?

Für die Kosten einer Insolvenz haften in einer ersten Runde alle Krankenkassen der gleichen Art, bei Ersatzkassen also andere Ersatzkassen, bei einer Betriebskrankenkasse die anderen Betriebskrankenkassen. Können hier keine Lösungen (Fusion, Auffangen der Kosten durch alle anderen) gefunden werden, kommt als nächstes der gesamte Haftungsverbund der Ersatzkassen. Dort müssten Hilfen in Höhe von 2,5 bis 3 % der Fondszuweisungen (wenn die DAK betroffen wäre) geleistet werden. Angeführt wird der Verband von den Marktführern Barmer GEK und Techniker Krankenkasse (TK).

Die Versicherten selbst müssen sich keine Sorgen um den Versicherungsschutz machen. Zum einen können Sie innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen wechseln, wohin sie möchten. Zum anderen bleibt durch diese Auffangregelung der Versicherungsschutz auch bei laufenden medizinischen Behandlungen gewährleistet. Weitere Informationen dazu hat FINANZtest zusammengestellt.

Wie es allerdings mit dem Gesamtsystem gesetzliche Krankenkassen weitergeht, falls eine GKK nach der anderen in finanzielle Schwierigkeiten gerät ... das weiß zur Zeit wohl keiner ....

Geld-Magazin.de, 16.06.2010