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Ausweis verloren - was nun?

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Rubrik: Specials

 

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In manchen Situationen braucht man einen Ausweis, sei es zum Verreisen, um nachzuweisen wie alt man ist oder eventuell beim Bezahlen mit der Geldkarte. Doch was genau wird alles als Ausweis verstanden und was passiert, sollte dieser verloren gehen?

Grundsätzlich versteht man unter einem Ausweis etwas womit ich mich ausweisen kann, sprich meine persönlichen Daten und manchmal auch ein Foto sind in einem Dokument, heute meist eine Karte, enthalten. Doch nicht jeder Ausweis kann als Nachweis der Identität benutzt werden. Die wichtigsten Ausweise sind der Personalausweis und der Reisepass, welche quasi als Urkunden anzusehen sind und somit, amtlich beglaubigt, die Identität eines Menschen nachwiesen.

Andere Arten von Ausweisen wären u.a. der Führerschein, welcher bei einer Verkehrskontrolle nachweist, dass eine Fahrerlaubnis besteht. Unter dem Begriff Ausweise werden ebenso Monatskarten im öffentlichen Nahverkehr, Bibliotheksausweise oder Krankenkassenkarten geführt. Diese Ausweise sind jedoch oftmals nur in Ergänzung oder ersatzweise durch den Personalausweis gültig.

Mit dem Eintritt ins 17. Lebensjahr muss jede/r Deutsche einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen, um sich nach dem § 1 des Personalausweisgesetzes (oder §1 Abs.2Satz 3) ausweisen zu können. Dieser muss auf Verlangen, z.B. bei einer Polizeikontrolle, vorgezeigt werden müssen. Entgegen der weit verbreiteten Meinung steht jedoch nirgends explizit, dass der Ausweis immer bei sich getragen werden muss. Ratsam ist es dennoch allemal, da Personen, die sich nicht ausweisen können, zur Überprüfung der Personalien mit auf die nächste Polizeiwache genommen werden können.

Bei Verlust des Personalausweises, durch Diebstahl, sollt unbedingt eine Anzeige erfolgen. Haben sie einen neuen Ausweis, welcher eine Online-Ausweisfunktion besitzt, sollten diese so schnell wie möglich gesperrt werden, unter der Nummer 116116 ist dies Jederzeit möglich. Anschließend sollte unverzüglich ein neuer Ausweis beantragt werden, da sonst bei fehlen eines zusätzlichen Reisepasses, die Ausweispflicht nicht vorhanden ist. In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Reisen ins Ausland, gibt es die Möglichkeit einen vorläufigen Ausweis für drei Monate zu bekommen.

Komplizierter wird es, wenn man den Reisepass im Ausland verliert oder dieser gestohlen wird. Ist dies der Fall ist das ortsansässige Konsulat, also die Botschaft vor Ort, bemächtigt einen Reiseausweis als Passersatz auszustellen, damit eine Rückkehr nach Deutschland gewährleistet werden kann. In manchen Ländern müssen zusätzlich ein Ausreisevisa beantragt werden, da nur mit dem Einreisestempel aus dem Pass eine legale Ausreise möglich ist. Gehen Ausweise, wie der Führerschein oder die KFZ-Papiere verloren, können diese nur bei den zuständigen Behörden in Deutschland neu beantragt werden.

Ein Tipp für Reisende, der Ihnen vor Ort weiterhelfen kann: scannen Sie sich vor Reisetritt alle Ausweispapiere ein und schicken sich diese per E-Mail zu. So haben sie diese bei einem Diebstahl vor Ort immer dabei. Eine andere Möglichkeit ist es zusätzlich Kopien der Ausweise, getrennt von den Originalen, bei sich zu führen.

Geld-Magazin, 30.04.2015


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