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Neuer Bußgeldkatalog für Fahrrad- und Autofahrer

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Rubrik: Specials

 

Auch Fahrradfahrer können zur Kasse gebeten werden!

© Dan Race - Fotolia.com

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Zum 1. April 2013 ändern sich die Strafgelder für Verkehrssünder in vielen Bereichen, diese neuen Regelungen gelten zunächst erst einmal für Radfahrer. Die Preise die Radler für ihr Fehlverhalten zahlen müssen, erhöhen sich im Schnitt um 5 bis 10 Euro.

Der Bundesrat hat im Jahr 2012 einem neuen Bußgeldkatalog zugestimmt. Für Radler die nicht auf dem Fahrradweg oder in die falsche Richtung fahren, erhöht sich damit das Verwarngeld von 15 auf 20 Euro. Des weiteren steigt das Strafgeld für das falsche Einbiegen in eine Einbahnstraße, statt den bisherigen 30 Euro werden nun 35 Euro fällig. Auch das fahren ohne Licht wird um 5 Euro teurer und kostet damit 20 €.

Auch für bei Vergehen auf dem Rad gibt es Punkte in Flensburg

Grundsätzlich gilt, dass bei Bußgeldern ab 40 Euro auch Radfahrer einen Eintrag in das Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg bekommen. In der Konsequenz bedeutet dies dann einen Punkt. Während die oben genannten Verstöße als Ordnungswidrigkeiten vor dem Gesetz gehandelt werden und damit nicht weiter vermerkt werden, gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat. Dies trifft nicht nur auf Auto-, sondern auch auf Fahrradfahrer zu. Bei einem Promillewert ab 1,6 können Radler wegen Fahrunsicherheit, gilt auch für geringere Promillewerte in Verbindung mit Ausfallerscheinungen z.B. in Form eines Unfalls, vor Gericht angeklagt werden. Zusätzlich wird  von der Straßenverkehrsbehörde meist auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, die sog. MPU, angeordnet. Bei entsprechend schlechtem Ergebnis kann dann sogar der Führerschein entzogen werden.

Änderungen für Autofahrer erst ab 2014

Auch für Autofahrer ändern sich die Strafen für Verkehrssünden, viele werden allerdings erst im Jahr 2014 in Kraft treten. Der Bußgeldkatalog in Zukunft in erster Linie einfacher und gerechter gestaltet werden. Eine Vereinfachung ist die Kategorisierung der Vergehen, statt bisher sieben gibt es nur noch drei. Unterteilt werden diese in schwere und besonders schwere Verstöße, sowie Straftaten.

Weitere Änderungen wird es auch bezüglich der Geldstrafen geben. Wie bei den Radfahrern, erhöhen sich die Preise für Vergehen. Das Telefonieren am Steuer kostet in Zukunft 60 Euro statt bisher 40 Euro. Auch das nicht Beachten der Winterreifenpflicht wird um 20 Euro auf 60 Euro erhöht. Des weiteren werden einige Delikte mit der Einführung des neuen Bußgeldkataloges nicht mehr ins Register in Flensburg eingetragen. Stattdessen erhöhen sich die Strafen, z.B. kostet das Fahren ohne Kennzeichen 60 statt bisher 40 Euro, wird aber nicht mehr schriftlich vermerkt.

Im Großen und Ganzen erhöhen sich mit dem neuen Bußgeldkatalog hauptsächlich die Strafgelder. Auch wenn die Punkte in Flensburg übersichtlicher gestaltet werden sollen, müssen die Auto- und Fahrradfahrer in Zukunft tiefer in die Tasche greifen.

 Geld-Magazin, 18.03.2013

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