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Fitnessstudios: Auch in der warmen Jahreszeit?

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Rubrik: Sport

 

Trainieren im Fitnessstudio - eigentlich ein Thema für die kalte, dunkle Jahreszeit, oder? Eben nicht, für viele Sportler ist das Fitnessstudio im Sommer der Geheimtipp: schön kühl, und nicht so voll wie im Winter. Auf was Sie bei Fitness-Studios achten sollten, welche Fallstricke es im Vertraglichen gibt - hier die Tipps und Tricks.

Fitnessstudio: Tipps, Tricks und Fallstricke beim Vertrag

Foto: best4sport

Gerade jetzt im Sommer bietet sich das Fitnessstudio an - entweder als Ergänzung Krafttraining zu den Ausdauersportarten im Freien. Oder man nutzt die angebotenen Kurse, denn die sind jetzt schön leer ... viele sind in Urlaub, haben keine Lust, sind Grillen usw. Der Sommer ist auch ein guter Zeitpunkt, um einmal verschiedene Studios zu testen und zu vergleichen. Denn die Fitnesscenter haben weniger Zulauf, sind interessiert an neuen Kunden und eher bereit zu Probetrainings.

Fitnessstudios im Test - teuer und nur selten "gut"

Die Stiftung Warentest hat im Herbst 2009 Fitnessstudios, die bundesweit vertreten sind, getestet. Nur eines, Meridian Spa, wurde mit "gut" bewertet. "Befriedigend" waren Injoy, Health City, Kieser und Elixia. Die anderen, McFit, Holmes Place und Fitness First, waren im Test nur "ausreichend".

Die Jahresbeiträge reichten von 220 Euro (McFit) bis 1.840 Euro (Fitness First); beim Testsieger muss man runde 1.000 Euro pro Jahr rechnen.

Umso wichtiger bei diesen Preisen, dass für sich passende Fitnessstudio zu finden. Geld-Magazin.de hat die besten Tipps zusammengestellt.

Tipps für die Auswahl und wie Sie den Preis "drücken" können 

Wartezeiten
Gehen Sie am besten Montags abends hin. Das ist in der Regel der vollste Tag (die Kalorien vom Wochenende müssen ja abtrainiert werden ...). So sehen Sie gleich, wie voll es ist, und wie lange Sie normalerweise auf ein freies Gerät warten müssen.

Preis / Beitrag
Wenn Sie sich einem Fitnesscenter anschließen wollen: machen Sie das am besten gegen Monatsende. Dann sind die Betreiber eher zu Sonderangeboten und "Gutzis" bereit, denn oft müssen noch die "Quoten Neuanmeldungen" für den Monat erreicht werden.

Trainer
Wenn Sie mit Personal Trainer trainieren wollen - fragen Sie alle potentiellen Kandidaten: Wie lange sind Sie schon Trainer? Was sind Ihre Qualifikationen? Wie lange geben Sie hier schon Stunden?
Denn nicht immer ist der Trainer, "den viele empfehlen", der beste - vielleicht ist er ja nur der am wenigsten anstrengende?

Probestunden
Absolvieren Sie auf jeden Fall mehrere Probestunden (gute Studios bieten das entweder kostenlos an, oder gegen Einzelabrechnung). Schliessen Sie nicht gleich einen mehrere Monate laufenden Vertrag, ohne zu wissen, ob Ihnen das Studio, die Geräte, und die Leute dort tatsächlich gefallen. Der erste Eindruck kann täuschen.

Empfehlungen nutzen
Hören sie sich auch um, welche Fitnessstudios Kollegen, Freunde, Bekannte empfehlen. Oder schauen Sie sich auf Internet-Empfehlungsplattformen wie KennstDuEinen um. Da gewinnen Sie gleich einen ersten Eindruck. Ein Probetraining ist aber immer unerlässlich, denn was dem einen gefällt, muss dem anderen nicht unbdingt taugen ...

Rechtlich - was ist dem Fitnessstudio erlaubt, was verboten?

Automatische Vertragsverlängerung
Laut Bundesgerichtshof (BGH Az XII ZR 193/95) zulässig: der Vertrag mit dem Fitness-Studio verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Einzige Ausnahme, die vom Amtsgericht Schopfheim zugelassen wurde: wenn man während der kompletten Vertragslaufzeit nicht einmal im Studio trainiert hat.

Eigene Getränke mitbringen
Das Fitness-Studio darf nicht vorschreiben, dass man keine eigenen Getränke mitbringen darf. Das sei unzumutbar (OLG Brandenburg, Az 7 U 36/03).

Fristlose Kündigung bei dauerhafter Erkrankung
Eine Klausel in dem Vertrag, die eine außerordentliche Kündigung aufgrund besonderer Umstände aussschließt, ist unzulässig (BGH Az XII ZR 55/95). Das ist z.B. eine dauerhafte Erkrankung, natürlich auch der Umzug in eine andere Stadt.

Keine Strafgebühr bei Verlust oder Beschädigung des Clubausweises
Eine solche pauschale "Strafgebühr" ist unwirksam, auch wenn sie im Vertrag steht (LG Lübeck, Az 17 O 338/98).

Geld-Magazin.de, 27.06.2010