Hund schützt Falschparker nicht
Falschparker riskieren, dass ihr Auto abgeschleppt wird. Manche lassen dann ihren Hund im Auto zurück, denn "dann wird schon nicht abgeschleppt" ... so die Vermutung. Das ist aber falsch.
Es gibt dazu sogar ein Urteil: Verwaltungsgericht Trier, Az.: 1 K 88 / 99.
Nur weil sich ein Tier im Innenraum des Autos aufhalte, könnte man nicht automatisch damit rechnen, dass der Fahrer bald zurückkehrt. Wenn Fußgängern durch das falsch geparkte Auto Gefahr droht (zum Beispiel weil sie auf die Straße ausweichen müßten), dürfen Beamte das Auto abschleppen lassen. Dem Hund würden zwar dadurch "Unannehmlichkeiten" drohen, aber die Interessen der Fußgänger hätten Vorrang.
Fazit: Erstens natürlich nicht falsch parken, und zweitens - bitte dann nicht den Hund allein im Auto zurücklassen.
Das sieht man ja häufig auch auf Supermarktparkplätzen; für kurze Zeit und wenn das Auto (korrekt geparkt!) nicht in der prallen Sonne steht, geht es. Alles über 15 Minuten ist für Bello aber Streß.
Geld-Magazin.de, 09.04.2010
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