Katzen und Hunde: Gefahr bei brennenden Kerzen
Adventszeit, Weihnachtszeit: Zeit der brennenden Kerzen ... am Adventskranz, und am Weihnachtsbaum. So schön es aussehen mag, Katzen- und Hundebesitzer sollten Vorsicht walten lassen.
Timmy, der Kater auf dem Foto, ist immer der Ansicht, der Weihnachtsbaum ist ein nur für ihn aufgestelltes riesiges Spielzeug. Und versucht, darin herumzuklettern. Was natürlich die wenigsten Bäume aushalten ... mit Karacho umgefallen, samt Kater, Kerzen, und Christbaumschmuck.
Wenn es sich um "echte" Kerzen handelt, die brennen, und dadurch ein Feuer in der Wohnung entsteht, zahlt die Versicherung nicht! Ebenso, wenn der Adventskranz mit brennenden Kerzen und einer Katze oder einem Hund allein, unbeaufsichtigt im Zimmer gelassen wird.
Hier handelt der Tierbesitzer "grob fahrlässig" und verliert seinen Versicherungsschutz gemäß §61 VVG (alte Fassung, in der seit 2008 gültigen Fassung des VVG § 81). So entschied u.a. das Amtsgericht St. Goar, Urteil vom 13.11.1997, als ein Katzenbesitzer seine Katze 10 Minuten mit einem brennenden Adventskranz allein im Zimmer ließ, und danach das Sofa brannte ....
Einmal ganz abgesehen davon, dass sich Timmy, Mitzi oder Bello ganz böse verbrennen / verletzen könnten!
Tipp: verwenden Sie keine "echten" Kerzen, wenn Sie Tiere im Haus haben. Und lassen Sie sie besser nicht mit einem Weihnachtsbaum allein im Zimmer.
Geld-Magazin.de, 8.12.2009
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