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Mit Hund und Katze reisen: Ausweispflicht

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Rubrik: Tiere, Specials, Startseite

 

Der Sommer steht schon in den Startlöchern und das bedeutet für viele Menschen: Urlaubszeit. Nur die Redewendung „mit Kind und Kegel“ muss mittlerweile auch um Mieze und Bello erweitert werden. Denn immer häufiger reisen auch die geliebten Vierbeiner mit an die Côte d’Azur, nach Mallorca oder in die Alpen. Allerdings sollten Urlauber ab sofort beachten, dass die tierischen Begleiter einen eigenen Ausweis benötigen.

Mit Hund und Katze reisen: Ausweispflicht © Martin Valigursky - Fotolia.com

© Martin Valigursky - Fotolia.com

Denn wer ab sofort sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, sollte sich mindestens einen Monat vor der Abreise um die nötigen Vorbereitungen kümmern, informiert der ADAC. Hunde und Katzen dürfen nämlich innerhalb der EU nur noch einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung auf Reise gehen. Bis zum 2. Juli 2011 ist für Hund und Katz noch die Tätowierung als Tierkennzeichnung erlaubt, danach nur noch der Mikrochip. Hintergrund: Die Maßnahmen sollen künftig verhindern, dass Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.

EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis wird von einem Tierarzt ausgestellt und enthält Angaben zum Tier und zu seinem Besitzer sowie den tierärztlichen Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung. Deutsche Vierbeiner, die mit Herrchen und Frauchen verreisen wollen, müssen mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt ihre Erstimpfung erhalten haben. Wer sein Tier regelmäßig nachimpfen lässt, muss diese Regelung nicht beachten.

Länder mit zusätzlichen Bestimmungen

Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden verlangen bis zu 31. Dezember 2011 noch zusätzliche Nachweise wie Tollwut-Antikörper und Behandlungen gegen Zecken und Bandwurm.

Reise mit (Kampf)Hunden

Der ADAC weist noch darauf hin, dass in Ländern wie Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise mit bestimmten Kampfhunderassen nicht erlaubt ist. In einigen Ländern besteht zudem für Hunde Leinenpflicht und manchmal auch ein Maulkorbzwang.

Reise in Nicht-EU-Länder

Soll die Reise in ein Land jenseits der EU gehen, so gelten hier meist länderspezifische Bestimmungen, die vor der Abreise geklärt werden müssen. In der Schweiz und in Lichtenstein gelten aber der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.

Wiedereinreise nach Deutschland

Ist der Urlaub vorbei, geht die Reise heimwärts. Wer aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein kommt, muss sich lediglich an die Bestimmungen der EU halten.

Anders sieht es bei Ländern (Albanien, Ägypten, Kosovo, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei) aus, die keinen gleichgestellten Tollwutstatus haben: Vor der Abreise muss in Deutschland ein Tollwut-Antikörpertest gemacht werden, der frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden darf.

Allen Zwei- und Vierbeinern eine gute Reise!

Geld-Magazin.de, 18.05.2011


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