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Pferd tritt Tierarzt: Halter haftet

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Rubrik: Tiere

 

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Az VI ZR 166/08) sagt klar: Der Tierhalter haftet für Schäden, wenn sich der Geschädigte der Gefahr ausgesetzt hat, um aufgrund vertraglicher Absprache mit dem Tierhalter Verrichtungen an dem Tier vorzunehmen.

Foto: Geld-Magazin.de

Im Fall ging es darum: Der Tierarzt erlitt einen Trümmerbruch am rechten Daumen, weil das Pferd während des "Versuchs der rektalen Fiebermessung" (sehr nett ausgedrückt) ausschlug. Der Tierarzt forderte daraufhin Schadenersatz wegen Verdienstausfall vom Pferdehalter.

In der Begründung führt der BGH aus:

Der Schutzbereich des §833 BGB gelte jedenfalls auch dann, wenn sich der Geschädigte der Tiergefahr ausgesetzt hat, um aufgrund des Tierhalterauftrags Verrichtungen vorzunehmen. Eine Haftungsfreistellung, weil der Anspruchsteller an einer in Zusammenhang mit dem Tier übernommenen Verpflichtung Geld verdiene, liege nicht vor.

Das Handeln desjenigen, der sich einem Tier aus beruflichen Gründen im Interesse des Tierhalters und mit dessen erklärter oder anzunehmender Billigung helfend nähere, kann nicht aufgeteilt werden in "ungefährliche Handlung = auf Gefahr des Tierhalters" und "gefährliche Handlung = auf Gefahr des Handelnden". Ein Tierarzt, der im Auftrag des Besitzers das Tier medizinisch versorgt, handelt i.d.R. in keiner Phase auf eigene Gefahr.

Der BGH nimmt aber ausdrücklich Abstand davon, damit eine Aussage über die Höhe des Anspruchs zu treffen. Hier kann durchaus bei fehlerhaftem oder fahrlässigem Verhalten des Tierarzts (z.B. zu heftiges Hineinstoßen des Thermometers, unachtsames Annähern an ein ängstliches Tier) eine Minderung der Entschädigung nach §254 BGB erfolgen. Denn es liege dann ein sog. Mitverursachungsbeitrag vor.

Dieses Urteil ist natürlich nicht nur auf Pferde beschränkt, auch andere Tiere wie Hunde oder Papageien können betroffen sein.

Umso wichtiger ist, dass der Tierhalter eine gute Tierhalterhaftpflichtversicherung (Pferd, Hund) abgeschlossen hat. Katzen, Papageien usw. sind in der "Mensch-Haftpflicht" mit abgedeckt.


Welche Versicherung ist für Hund / Katze / Pferd wichtig und nötig? Und günstig soll sie natürlich auch sein! 

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