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Tierarztkosten meist nicht steuerlich absetzbar

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Rubrik: Tiere

 

Die Kosten für die Behandlung von kranken Haustieren sind normalerweise nicht steuerlich absetzbar. Entsprechende Urteile gibt es viele. In einer Urteilsbegründung erklärten die Richter aber die Ausnahme ...

Wenn nämlich das Hautier aus therapeutischen Gründen angeschafft wurde, und dies vor Anschaffung des Tieres durch ein amtsärztliches Attest bestätigt wurde, dann sind auch die Folgekosten (sprich: Tierarztkosten bei Erkrankung) als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Diesen Schluss läßt das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Az 6 K 2079/06, zu. Denn hier wurde die Klage einer Hundehalterin abgelehnt, deren Hund an Diabetes erkrankt war. Die Tierarztkosten beliefen sich auf satte 2.807 Euro; die Dame hatte sich den Hund auf Anraten ihres Arztes wegen ihrer Rücken- und Knieprobleme (Bewegungstherapie ...) zugelegt. Ein Attest, in dem die Anschaffung verschrieben worden ist, gab es aber nicht.

Um dann nicht auf eventuell sehr hohen Tierarztrechnungen "sitzen zu bleiben", lohnt sich ggf. der Abschluss einer Tierkrankenversicherung, wie sie vermehrt für Hunde und Katzen angeboten wird. Bei Wohnungskatzen ist sie nicht unbedingt nötig, bei Hunden schon eher.


Welche Versicherung ist für Hund / Katze / Pferd wichtig und nötig? Und günstig soll sie natürlich auch sein! 

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