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Mini GmbH – eine kleine GmbH ganz groß

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Als Mini GmbH, auch bekannt als Unternehmergesellschaft, bezeichnet man eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Erst kürzlich wurde diese Gesellschaftsform durch die GmbH-Reform geschaffen und ist seit 1. November 2008 gültig.

Mini GmbH – eine kleine GmbH ganz groß © drizzd - Fotolia.com

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Die Mini GmbH tritt selbstständig auf, wird durch einen Geschäftsführer vertreten und kann ab einem Kapital von einem Euro gegründet werden. Sofern ein Musterprotokoll Verwendung findet, dürfen maximal drei Gesellschafter genannt und in der Gesellschafterliste eingetragen werden. Eine Änderung der Geschäftsanteile oder das Integrieren neuer Gesellschafter wurde deutlich vereinfacht.

Mini GmbH – einfaches Gründen mit wenig Kapital

Bei Haftung einer Mini GmbH kann nur auf das bestehende Gesellschaftsvermögen, nicht aber auf das private Vermögen der beteiligten Gesellschafter zurückgegriffen werden. Sobald die Mini GmbH im Handlungsregister eingetragen wird, ist diese Haftungsbeschränkung wirksam. 

Mini GmbHs dürfen eignes Vermögen besitzen und Eigentum erwerben. In großen Teilen ist die Mini GmbH ähnlich zur englischen Limited. Bereits mit einem Kapital von einem Euro können Existenzgründer eine Mini GmbH gründen, ein wesentlicher Vorteil bezüglich der normalen GmbH, deren Stammkapital bei 25.000 Euro liegt. Nur Barleinlagen sind gestattet, nicht aber Sacheinlagen. 

Eine Mini GmbH ist jedes Jahr verpflichtet, abzüglich eines Verlustvortrags, 25 Prozent des erworbenen Gewinns als Rücklagen zu hinterlegen. So ist es möglich, nach Erreichen des Kapitals von 25.000 Euro die Mini GmbH ohne Namensänderung in eine normale GmbH umzuwandeln und die Rücklagen als Stammkapital zu deklarieren. Gegründet wird die Mini GmbH durch notarielle Beglaubigung und einen Eintrag ins Handelsregister.

Vergleich Mini GmbH und Limited

Der geringe Aufwand bei der Gründung einer Mini GmbH weist Ähnlichkeiten zu der Geschäftsform Limited auf. Die Limited ist im Gegensatz zur Mini GmbH allerdings im englischen Recht beheimatet und erfreut sich bisweilen bei vielen Geschäftspartnern keiner großen Beliebtheit. Unternehmer mit Firmensitz in Deutschland sollten daher die Gründung einer Mini GmbH einer Limited vorziehen.

Geld-Magazin.de, 08.08.2011


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