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Grillen: Wieviel ist erlaubt?

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Rubrik: Wohnen

 

Der Sommer ist nicht für jeden die schönste Zeit des Jahres. Denn was des einen Freud, ist des anderen Leid.

Wenn die Nachbarn zu oft grillen oder Feste im Freien feiern, müssen sich immer wieder die Gerichte mit der Schlichtung von Streitigkeiten über Lärm- und Geruchsbelästigung befassen.

Tipps rund ums Grillen

Foto: djd/Basler Sicherheitswelt

Ein schöner Sommertag endet in Deutschland oft und gerne mit einem Grillabend. Was für den einen den gelungenen Tagesabschluss darstellt, bedeutet für den anderen aber oft eine nicht hinnehmbare Lärm- und Geruchsbelästigung. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass weder ein generelles Grillverbot noch die uneingeschränkte Erlaubnis zulässig ist.

Generelle Grill-Erlaubnis oder generelles Grill-Verbot: Beides nicht durchsetzbar

Die meisten Gerichte setzen daher auf einen Kompromiss zwischen Grillfreunden und -gegnern. So legte etwa das Amtsgericht Bonn fest, dass in den Monaten von April bis September einmal pro Monat gegrillt werden darf – wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher verständigt werden (Az. 6 C 545/96).

Auch das Oberste Bayerische Landesgericht findet Grillen grundsätzlich nicht verwerflich. Es gestattete den Besitzern einer Eigentumswohnung, im zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Garten bis zu fünfmal pro Jahr zu grillen (Az. 2 Z BR 6/99) und das Landgericht München sah in viermaligem Grillen pro Jahr eine so geringfügige Beeinträchtigung, dass sie von den Nachbarn hingenommen werden muss (Az. 15 S 22735/03).

Übertreibt es die Nachbarschaft allerdings, weisen ihr die Gerichte auch die Schranken auf. Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem die Nachbarn täglich grillten. Diese ständige permanente Beeinträchtigung durch Geruch und Lärm muss keiner akzeptieren, so die Richter (Az. 13 U 53/02).

Beim Thema Feiern auf dem Balkon und im Garten sind sich alle einig, das es grundsätzlich zulässig ist und die Nachbarn gelegentliche lautere Veranstaltungen ertragen müssen, aber nach 22 Uhr muss die Party in die Wohnung verlegt werden. Tägliches geräuschvolles Zusammensein auf Balkon oder Terrasse übersteigen dieses Maß allerdings.

Laut dem Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. gibt es keine pauschale Entscheidung, ob und in welchem Umfang das Grillen und Feiern erlaubt ist. Es kommt immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalles an. Doch soweit sollte man es gar nicht erst kommen lassen, dass Richter die nachbarschaftlichen Verhältnisse regeln. Oft reicht ein freundliches Gespräch, die Missverständnisse auszuräumen – oder die Einladung zu einem gemeinsamen Fest, bei dem sich alle Nachbarn besser kennen lernen. Welche Jahreszeit ist dazu besser geeignet als der Sommer?

Sicherheit grillt mit

Und hier noch ein paar Sicherheitstipps:

Die Temperatur einer perfekten Glut liegt deutlich höher, und auch der Rost selbst kann erheblich heißer werden. Gerät Fett oder Öl in Brand, können Löschversuche mit Wasser eine Fettexplosion auslösen. Dabei verdampft das Wasser explosionsartig und reißt extrem heiße Fettpartikel mit sich, die in einer Stichflamme verbrennen - mit fatalen Folgen für alle, die zu nah am Grill stehen. Eine Feuerlöschdecke ist der sichere Weg, um die Flammen zu ersticken. "Unsere Neukunden bekommen eine solche Decke als Teil einer Sicherheitsbox gratis überreicht", verrät Thilo Hahn, Leiter der privaten Sach- und Unfallversicherungen der Basler Versicherungen. Über den Grill geworfen, entzieht sie dem Feuer den nötigen Sauerstoff und lässt es verlöschen.

Auf keinen Fall sollten Betroffene versuchen, einen brennenden Grill wegzutragen, selbst wenn seine Füße sich anfassen lassen - der Luftzug kann die Flammen auf die Arme oder ins Gesicht lenken und schwere Verbrennungen verursachen. Am besten ist es, der Fettbrandgefahr mit einfachen Mitteln vorzubeugen. Kommt fettes oder in Öl eingelegtes Grillgut in Aluschalen aufs Feuer, kann nichts in die heiße Glut tropfen.

Dass Benzin und Spiritus als Anzünder brandgefährlich sind, sollte sich eigentlich herumgesprochen haben - dennoch führen solche "Brandbeschleuniger" Jahr für Jahr zu rund 4.000 Unfällen. Unter www.basler-sicherheitswelt.de finden Interessierte jede Menge Tipps zum Brandfall und Ratschläge zum Thema Sicherheit in allen Alltagssituationen.

Quellen: djd, Wohnen-im Eigentum

Geld-Magazin.de, 4.7.2010


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