Sie befinden sich hier: Home > Lifestyle > Wohnen
Lifestyle > Wohnen

Mietminderung bei abweichender Quadratmeterzahl

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 2.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Wohnen

 

Ist Ihre Wohnung kleiner, als es im Mietvertrag steht? Dann können Sie Ihren Mietvertrag anfechten und eine Mietminderung geltend machen. Dabei gilt: Weicht die tatsächliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent von den Angaben im Mietvertrag ab, so liegt laut BGH ein Mangel vor.

Mietminderung bei abweichender Quadratmeterzahl © alnitak - Fotolia.com

© alnitak - Fotolia.com

Wann können Sie eine Mietminderung beantragen?

Bei großen Abweichungen der Größe der Wohnfläche dürfen Mieter eine Mietminderung einfordern und sich auf die angegebene Größe des Mietvertrags berufen – auch circa-Angaben sind dabei relevant. Dies legte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10. März 2010 fest (VIII Zivilsenat Az. 144/09).

Der konkrete Fall

In dem besagten Streitfall betrug die Wohnfläche laut Mietvertrag 100 Quadratmeter. Bei einer genauen Messung ergab sich jedoch eine Wohnfläche von 83 Quadratmetern. Der Mieter strebte eine Mietminderungsklage an und reduzierte seine Mietzahlung.

Zunächst hielten die Instanzgerichte die Mietminderung des Mieters für gerechtfertigt, räumten dem Vermieter  jedoch eine Toleranzgrenze ein. Sie entschieden dann, dass aufgrund der circa-Angabe im Mietvertrag die Berechnungsgrundlage fortan auf 95 Quadratmetern anstelle der 100 beruhen solle.

Schließlich entschied der BGH im März 2010, dass dies unrechtmäßig sei und eine große Abweichung einen Mangel für den Mieter darstelle. Das Urteil setzt allerdings eine Abweichung von mindestens zehn Prozent für einen Anspruch auf Mietminderung voraus.

Geld-Magazin.de, 17.11.2010


Immowelt LogoIdeales Haus gesucht? Oder die perfekte Wohnung? Kauf oder Miete? Hier finden Sie Ihre Traumimmobilie: