Wärmedämmung bei Wohneigentum
Jahr für Jahr freuen wir uns über die ersten Schneeflocken, doch obwohl uns die weiße Pracht Freude bereitet, kann diese für unser Wohneigentum verheerende Folgen haben.
Wer in Bergregionen wohnt, weiß, dass Gefahr durch herabstürzende Schneelawinen droht. Dies ist jedoch nicht die einzige Sache, bei der Vorsicht geboten ist. Wohnungseigentümer sollten im Winter regelmäßig einen Blick auf ihr Dach werfen, denn schneefreie Stellen auf dem Haus oder Eiszapfen an Dachrinnen sind häufig ein Anzeichen dafür, dass die Wärmedämmung nicht in Ordnung ist.
Dämmung des Daches
Tritt dieser Fall ein und das Dach ist reparaturbedürftig, können Wohnungseigentümer bei der Reparatur das Dach dämmen und dies als modernisierende Instandsetzung mit einfacher Mehrheit (wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt) beschließen. Jedoch muss sich die Modernisierung innerhalb von zehn Jahren amortisieren, beziehungsweise als wirtschaftliche Maßnahme gelten.
Energetische Sanierung
Sollten mehr als zehn Prozent der Dachfläche betroffen sein, entfällt das Kriterium der Einsparung. Grund dafür ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009, sie verlangt in diesem Fall eine energetische Sanierung. Da durch die Wärmedämmung eine gesetzliche Vorschrift erfüllt wird, handelt es sich um eine Maßnahme, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann. Dies kann von jedem Einzelmieter verlangt werden.
Freiwillige Wärmedämmung
Bei einer freiwilligen Wärmedämmung, bei der das Dach eigentlich intakt ist, gilt dies als Modernisierung. Somit müssen Dreiviertel aller stimmberechtigten Wohneigentümer sowie mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile zustimmen.
Weitere Infos auf www.wohnen-im-eigentum.de.
Geld-Magazin.de, 01.02.2011