Sie befinden sich hier: Home > Reisen > Clever reisen
Reisen > Clever reisen

Abzocke statt Traumurlaub: Timesharing

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Clever reisen

 

Eigentlich weiß man es ja besser ... in Urlaubsstimmung ist man nun mal offener für neue Ideen ... man probiert mal etwas Neues aus ... also warum nicht auch mal an so einer Infoveranstaltung (oder einem Gewinnspiel) teilnehmen?

Vorsicht im Mallorca-Urlaub: Unseriöse Timesharing-Angebote

Ganz einfach: Keiner hat etwas zu verschenken!

Und diese netten Damen und Herren, die Sie zur Teilnahme einladen, dienen zu nichts anderem als "Anreißer" zu spielen, damit Sie später - in freundlicher Atmosphäre und mit guten Argumenten überzeugt - einen Timesharing-Vertrag unterschreiben.

Timesharing: Oft überteuerte Nutzungsrechte an Ferienimmobilien

Im Urlaub selbst schien es ganz toll: Seine eigenen 4 Wände am Urlaubsort. Sein eigener Herr sein, nicht Nummer Anonym im Hotel. Und man kann oft unter vielen Reisezielen auswählen.

Bitte hier aber ganz klar nachrechnen: Was kosten Sie 14 Tage, für zwei Personen, im Hotel? Sagen wir mal 40 Euro in der Hochsaison, ohne Verpflegung, mal zwei, mal 14. Macht 1.120 Euro.

Dagegen stehen die Preise von verschiedenen unseriösen Timesharing-Anbietern, die zwischen 2.500 und 27.000 Euro je Urlaubswoche verlangen (Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg). Was ist also günstiger?

Weitere Argumente contra Timesharing-Angebote:

  • Sie müssen für Ihr Nutzungsrecht an der Immobilie oft viele Jahre im Voraus bezahlen, nicht erst wenn Sie es nutzen. Das Geld ist dann quasi zinslos angelegt, eben in der Urlaubsimmobilie.
  • Wollen Sie immer am selben Ort Urlaub machen? Denn versprochen wird zwar, dass man aus unterschiedlichen Reisezielen auswählen kann - nur kostet das in der Regel nochmal Tauschgebühr.

Wie kommt man aus Timesharing-Verträgen wieder heraus?

Es gilt immer das zweiwöchige Widerrufsrecht nach Aushändigung der Vertragsurkunde, für Timesharing-Verträge ab einer Laufzeit von drei Jahren, und ohne Angabe von Gründen. Diese 2-Wochen-Frist kann sich bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Verkäufer beispielsweise seinen Informationspflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommt. Über das Widerrufsrecht von zwei Wochen müssen Sie als Kunde schriftlich und hinreichend deutlich belehrt werden. Die Belehrung muss unter anderem auch Angaben zum Fristbeginn und zur Adresse des Empfänger des Widerrufschreibens enthalten. Ohne ordnungsgemäße Belehrung ist ein Widerruf unbegrenzt möglich.

Achtung: Viele unseriöse Anbieter haben deswegen die Laufzeit ihrer Verträge auf 2 Jahre 11 Monate begrenzt - hier gilt das Widerrufsrecht nicht. Andere buchen gleich einmal eine hohe Anzahlung über Ihre Kreditkarte ab - auch hier können Sie im Fall des Widerrufs sehen, wie Sie Ihr Geld zurückbekommen ...

Ein besseres Verbraucherschutzrecht wird gemäß EU-Verordnung am 1. Januar 2011 in Kraft treten - bis dahin muss man aber noch mit vermehrtem Auftreten von unseriösen Anbietern rechnen.

Rechnen Sie immer nach - in der Regel kommt Sie ein Hotel wesentlich günstiger als ein Timesharing-Angebot.

Geld-Magazin.de, 19.05.2010 


Aktuell: alle Währungen dieser Welt über den Euro umrechnen!

Diese Berechnung ist rein informativ und stellt den ungefähren Gegenwert inkl. der genannten Gebühren dar.

Bitte beachten: Diese Kurse sind nicht geeignet zur Umrechnung von Rechnungen etc., da hierfür meist "Devisenkurse" zu Grunde gelegt werden! Unsere Kurse jedoch sind reine "Geldkurse" für den Bargeldtausch am Bankschalter.

Zum Währungsrechner