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Alternativen zu Hotels

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Rubrik: Clever reisen

 

© ThomBal - Fotolia.com

Hartnäckig hält sich seit ein paar Jahren der Trend, den Urlaub nicht mehr in Hotels und Pensionen zu verbringen, sondern sich bei Privatpersonen einzuquartieren. Vor allem Städtereisende nutzen diese Möglichkeit, vor allem um in den teuren Großstädten wie New York, Barcelona und London Geld zu sparen. Plattformen, wie Airbnb oder Wimdu, fungieren dabei als Vermittler. Doch Verbraucher sollten aufpassen, denn hinter manchen Angeboten können auch unseriöse Angebote stecken.

Die größten Plattformen für die Vermittlung von privaten Unterkünften sind die Anbieter Wimdu, Airbnb und 9Flats. Hier können Urlauber in jeder Preisklasse ein passendes Angebot für sich herausfiltern, sei es eine Übernachtung in einer Villa oder einem Schloss, das Mieten eines Bootes oder einfach eine Wohnung. Bezahlt wird bequem über das Internet. Der Vermieter hat 24 Stunden Zeit, dem Urlauber zu oder abzusagen. Sagt er zu, wird die Transaktion in die Wege geleitet, meldet er sich nicht zurück wird die Anfrage bzw. Buchung gelöscht.

Für den Fall, dass die gebuchte Unterkunft vor Ort den Erwartungen nicht standhalten kann oder der Gastgeber die Wohnung nicht mehr zur Verfügung stellen möchte, garantieren die Vermittler für eine Ersatzunterkunft zu sorgen. Da es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt, sollten beide Seiten die Buchung einhalten. Damit Urlauber jedoch an die richtige Unterkunft geraten ist es ratsam, einige Dinge zu beachten.

Auf allen Portalen müssen sich sowohl die Gastgeber als auch die Urlauber registrieren und ein Profil anlegen. Die Objekte, welche eine schöne Bebilderung, genaue Beschreibung und zentrumsnahe Lage haben sind am begehrtesten. Viele Nutzer bewerten die Unterkünfte nach ihrem Urlaub, was die Beliebtheit eine Unterkunft durchaus steigern kann. Eine weitere Möglichkeit eine Bewertung abzugeben hat aber auch der Vermieter, welcher ebenso den Reisenden und sein Verhalten bewerten kann. Ergibt sich au beiden Aussagen ein stimmiges Bild, kann von der Echtheit der Bewertungen ausgegangen werden. Jedem Gast ist zu empfehlen sich diese Kommentare genau durchzulesen.

Um die eigene Wohnung im Internet anzubieten, müssen sich die Interessierten eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter holen. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag eine Untervermietung erlaubt ist, da es sich um eine kurzfristige Vermietung handelt. Eine Missachtung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen. Die Vergabe von Wohnraum an Touristen kann außerdem dem Zweckentfremdungsverbot der  jeweiligen Kommune oder des Landes entsprechen und bei Aufdeckung mit einem Bußgeld geahndet werden.

Finden Urlauber eine schmutzige Wohnung vor, hilft in den meisten Fällen entweder die Konfrontation oder die Eigeninitiative, sprich es selbst zu reinigen. Die Minderungsrechte und Gewährleistungsansprüche bestehen nur gegenüber dem Vermieter, die Anbieter selbst haben damit nichts zu tun. Eine Rückerstattung des Geldes kann sich im Einzelfall also als schwierig erweisen.

Nichtsdestotrotz ist die Anmietung einer privaten Unterkunft gerade in teuren Städten, eine super Möglichkeit Geld zu sparen und vielleicht Ecken zu sehen, die man als Tourist sonst nicht sehen würde.

 

Geld-Magazin.de 17.03.2015


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