Sie befinden sich hier: Home > Reisen > Clever reisen
Reisen > Clever reisen

Reisemängel melden!

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Clever reisen

 

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Die Reisesaison beginnt, was für viele Touristen bedeutet, dass sie sich nach ihrem Urlaub mit verschiedensten Reisemängeln herumschlagen müssen. Gerade bei Unterkünfte, wie Hotels oder Ferienwohnungen, entpuppen sich in der Realität als echte Reinfälle. Sei es unnutzbare Hotelpools, schlechtes Essen, Lärm oder Dreck-bei vielen Mängeln können Kunden ihr Geld zurückfordern.

Die Beschwerden können Kunden direkt im Hotel oder beim Veranstalter melden und ihr Geld zurückverlangen. Sinn macht es, die Mängel dokumentarisch z.B. in Form von Fotos nachweislich festzuhalten, so stehen die Chancen auf einen Erfolg viel höher. Damit Urlauber und Hoteliers bzw. Reiseveranstalter eine Richtlinie für den Schadensersatz haben, gibt es unterschiedliche Tabellen, welche das Reiserecht transparenter und berechenbarer machen sollen.

Lärm, Dreck, Verspätung: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, beschwert sich bei Mängeln im Hotel beim Veranstalter. Und der muss bei nachweisbaren Mängeln, auf die der Urlauber ihn rechtzeitig hingewiesen hatte, eventuell vom Reisepreis etwas zurückzahlen. Bloß wie berechnet sich der Anspruch für einen winzigen Balkon oder dreckigen Pool? Da kommen die Reisemängel-Tabellen ins Spiel. Die inzwischen veraltete Frankfurter Tabelle, welche es bereits in den Mitte der achtziger Jahr gab, kann als erste Tabelle ihrer Art zwar als Richtwert benutzt werden, doch mittlerweile gibt es neuere Tabellen nach den denen Reisende sich richten sollten.

Ein neueres Modell ist die Kemptener Tabelle, welche ach Urteile aus der Frankfurter Tabelle enthält. Diese ist im Jahr 1998 herausgegeben worden und beinhaltet alle Urteile zum Reiserecht, nicht nur die aus Frankfurt. Ein weiterer Vorteil ist die Übersichtlichkeit, da die Urteile thematisch sortiert sind und somit leichter zu finden sind. Reisenden können diese Urteile als Richtwert dienen, auf welche man sich dann berufen kann.

Eine weitere Hilfestellung kann die „ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln“ bieten, welche ungefähr wie die Kemptener Tabelle aufgebaut ist. Diese beinhaltet Gerichtsentscheidungen seit dem Jahr 2000 und ist dementsprechend etwas aktueller. Auch hier sind die Urteile thematisch aufgebaut, bei einigen Fällen sind auch mehr als ein Urteil beschrieben, so dass Kunden sehen können, wie verschiedene Gericht geurteilt haben. Dies kann hilfreich sein, bei der Entscheidung zu klagen, denn wenn alle gleich entschieden haben, ist eine Klage oftmals sinnlos. In der ADAC-Tabelle findet sich auch ein abschnitt zu Reisen auf Kreuzfahrtschiffen, eine wachsenden Branche, welche jedoch auch viel Ärger macht.

Kunden sollten Mängel bei gebuchten Reisen nicht einfach hinnehmen, sondern auf ihr Recht beharren und das Geld zurückfordern. Die unterschiedlichen Tabelle sind dabei ein gutes Mittel, den eigenen Anspruch auf Schadensersatz einzuschätzen und zurückzufordern.

Geld-Magazin.de, 27.05.2015


Aktuell: alle Währungen dieser Welt über den Euro umrechnen!

Diese Berechnung ist rein informativ und stellt den ungefähren Gegenwert inkl. der genannten Gebühren dar.

Bitte beachten: Diese Kurse sind nicht geeignet zur Umrechnung von Rechnungen etc., da hierfür meist "Devisenkurse" zu Grunde gelegt werden! Unsere Kurse jedoch sind reine "Geldkurse" für den Bargeldtausch am Bankschalter.

Zum Währungsrechner