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Reisen mit der Bahn - Bei Verspätung Geld zurück?

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Aktuelles zum Bahnfahrgastrecht

© K.- P. Adler - Fotolia.com

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Jeder von uns kennt es, man will mit dem Zug verreisen und mal wieder hat die Bahn Verspätung. Vor allem bei extremen Wetterlagen, wie bei goßer Hitze im Sommer oder Schneefall im Winter, ist es offenbar schwierig die Fahrpläne einzuhalten. Auch wenn das ärgerlich ist und im Moment des Wartens nicht viel hilft, bei Verspätung haben sie ein Anrecht auf  Ersatzleistung in Form von Geld, das ihnen von der Deutschen Bahn erstattet wird.

Nicht für jede Verspätung gibt es Geld zurück

Allerdings wird nicht jede Verschiebung des Fahrplans bezahlt. Generell ist die Deutsche Bahn nur bereit für Verspätungen zu zahlen, welche auf eigenes Verschulden der Bahn zurückzuführen ist.  Unwetter oder Verspätungen, die durch Personen auf den Gleisen entstehen, werden von der Bahn nicht als Eigenschuld gewertet und deshalb nicht ersetzt. Immerhin fallen Verzögerungen der Bahnpläne, durch Schneefälle wie in vergangenen Jahren, in den Bereich der Eigenschuld und werden entlohnt.

Mehr Geld zurück für lange Wartezeit

Wie hoch die Entschädigung ist, wird an der Länge der Verspätung gemessen. Kommt die Bahn mehr als eine Stunde zu spät, erhalten sie 25 Prozent des Fahrkartenpreises zurück. Liegt die Verspätung bei mehr als zwei Stunden erhält der Bahnreisende bereits 50 Prozent des Preises. Bei  Verspätungen spielt die Distanz der Strecke keine Rolle, es geht nur um die Zeitspanne des eigentlichen und tatsächlichen Reisestarts. Wird durch eine Verspätung der Bahn ein Anschlusszug verpasst, bekommen sie leider auch nicht mehr als die oben genannten 50 Prozent zurück.

Taxi- und Hotelkosten nur in Sonderfällen

Wollen Reisende die Verspätung nicht hinnehmen und steigen anstatt zu warten lieber auf eine anderes Reisevehikel um, muss dies selbst finanziert werden. Eine Ausnahme macht die Bahn wenn die Ankunftszeit am Zielort erst zwischen 0 und 5 Uhr morgens ist und über eine Stunde Verspätung gegeben ist. In diesem Fall wird zum Beispiel die Finanzierung eines Taxis bis 80 Euro übernommen.
Ein Hotel auf Kosten der Bahn kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Verspätungen sehr extrem sind und diese Übernachtung erforderlich ist. Die Wahl der Hotels ist jedoch nicht frei, sondern vorgeschlagene Hotels der Bahn müssen akzeptiert werden.

Benötigte Unterlagen für die Erstattung

Die Rückerstattung des Fahrpreises kann nur über das so genannte Fahrgastformular erreicht werden. Den Vordruck erhalten sie direkt am Bahnschalter, beim Schaffner oder im Internet. Diese enthalten Angaben über die Reiseroute und die Zugnummer, welche sie auf der Fahrkarte finden können. Des weiteren müssen Angaben zur Abfahrt und Ankunft, sowie die Bankverbindung des Kunden gemacht werden. Generell verläuft dieser Vorgang recht reibungslos und der Kunde bekommt das Geld ohne Korrespondenz mit der Bahn überwiesen. Der Zeitraum zwischen der Einsendung des Formulars bis zur Auszahlung beträgt ungefähr 4 Wochen.
Also, heben sie ihre Fahrkarten bei der nächsten Verspätung auf und machen sie sich die Mühe das Formular auszufüllen. Es lohnt sich!

Geld-Magazin, 12.08.2013

Hotelangebote von Marriott in Deutschland.

 


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