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Teil 5: Teures Mitbringsel: Urlaubsknöllchen

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Rubrik: Eigene Anreise

 

Andere Länder, andere Sitten – das gilt auch für die Verkehrsregeln innerhalb Europas. Wer mit dem Auto auf dem Weg in den Urlaub ist, sollte sich vorab über die verschiedenen Gesetze in den unterschiedlichen Ländern informieren. Was in Deutschland erlaubt ist, könnte in einem anderen Staat für ein hohes Bußgeld sorgen.

Teures Mitbringsel: Urlaubsknöllchen © ADAC

© ADAC

Bella Italia – aber nicht immer mit dem Auto  

In vielen italienischen Städten ist das Autofahren für Touristen nicht erlaubt. Eine feste Regelung gibt es allerdings nicht, jede Stadt hat dafür ihre eigenen Gesetze. Einige erlauben beispielsweise den Urlaubern bis zum Hotel zu fahren. 

Die „Zone a Traffico limitato“ ist eine verkehrsberuhigte Zone und häufig nur schwer zu erkennen. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von etwa 100 Euro. Aus diesem Grund ist es ratsam, das Auto außerhalb einer historischen Stadt zu parken.  

Östliches Europa – nicht ohne TÜV  

Wer sich für eine Reise nach Tschechien, Polen oder Ungarn entscheidet, kann erhebliche Probleme bekommen, wenn der TÜV abgelaufen ist. Die Polizeibehörden verlangen in diesem Fall teilweise hohe Bußgelder oder legen das Auto sogar still. Obgleich dies eigentlich nicht zulässig ist, sollte die Reise nur mit gültiger Plakette angetreten werden.  

Österreich – nur mit Vignette  

Auf Österreichs Autobahnen ist das Fahren ohne Vignette streng verboten. Wer sich nicht daran hält oder sie nicht richtig anbringt, muss mindestens 120 Euro bezahlen. In Slowenien kostet dieses Vergehen den Fahrer fast 300 Euro und kann zusätzlich dazu führen, dass die Fahrzeugpapiere eingezogen werden. 

Europa – auf das Tempolimit achten  

Wer in Deutschland mit überhöhter Geschwindigkeit erfasst wird, muss mit einer kräftigen Geldstrafe rechnen. Doch nicht nur hier fällt das Bußgeld teilweise sehr hoch aus: Bei 11 km/h zu schnell werden in der Schweiz umgerechnet 200 Euro, in Norwegen rund 330 Euro und in Italien 160 fällig.  

Auch wenn der Bußgeldbescheid erst Monate nach dem Urlaub zugestellt wird, muss dieser trotzdem beglichen werden. Eine neue EU-Regelung seit 2010 erlaubt auch in Deutschland die Eintreibung von nicht bezahlten Urlaubknöllchen.

Mit diesem Beitrag schließt sich unsere Geld-Magazin Themenwoche und wir hoffen, dass Sie schönere Andenken als ein Knöllchen mit aus Ihrem Urlaub mit nach Hause bringen werden.

Weitere Informationen auf www.adac.de.

Geld-Magazin.de, 08.07.2011

 

 

Teil 1: Im Juli machen wir am liebsten eines: Urlaub

Teil 2: Abgesichert in den Urlaub: Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Teil 3: Sicherheit im Urlaub

Teil 4: Autoladung: Gepäck richtig verstauen

Teil 6: Nur mit vollständiger Reiseapotheke verreisen

Teil 7: Langfinger machen keinen Urlaub

Teil 8: Handy: Die Urlaubskostenfalle

Teil 9: Im Urlaub keinen Strom verschenken

Teil 10: Im Notfall: Schnelle Hilfe im Urlaub


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