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Flugverspätung? Geld zurück!

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Rubrik: Flüge

 

Der Europäische Gerichtshof hat am 19. November 2009 ein für Flugpassagiere sehr gutes Urteil gefällt: Bei Verspätung gibt es Geld zurück! (EuGH Az. C-402/07 und C-432/07)

Bei Verspätungen von mindestens 3 Stunden haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung ab 250 Euro, bis 600 Euro. Ausnahme: Wenn die Verspätung durch außergewöhnliche und für die Fluggesellschaft unvermeidliche Umstände zustandekam.

Bisher war es so, dass nach EU-Verordnung 261/2004 den Fluggästen nur bei Annullierung die Entschädigung zusteht. Eine Verspätung ist keine Annullierung, so die bisherige Rechtsauffassung.

In den verhandelten Fällen ging es um zwei Flüge, von Condor sowie Air France, mit Verspätungen von 25 bzw. 22 Stunden.

Urteilsbegründung

Der EuGH begründete sein Urteil damit, dass Fluggäste, deren Flug verspätet ist, einen ähnlichen Schaden in Form eines Zeitverlusts erleiden und sich somit in einer vergleichbaren Lage befinden wie Passagiere, deren Flug annulliert wurde.

Denn Fluggäste eines kurzfristig annullierten Fluges haben gemäß der genannten Verordnung selbst dann einen Ausgleichsanspruch, wenn sie von der Fluggesellschaft mit einem anderen Flug befördert würden, soweit sie gegenüber der ursprünglich angesetzten Dauer einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erlitten.

Der EuGH hält es daher nicht für gerechtfertigt, die Fluggäste verspäteter Flüge anders zu behandeln, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen. Und das war bei den beiden Klagen der Fall.

Entschädigungshöhe richtet sich nach Entfernung

Bei einer Flugstrecke bis 1.500 km gibt es 250 Euro Entschädigung, bei allen anderen innereuropäischen Flügen sowie Interkontinentalflügen bis 3.000 km 400 Euro. Darüber hinaus, also Langstreckenflüge ab 3.000 km, beträgt die Entschädigungshöhe 600 Euro.

Die EU-Passagiergastregeln gelten für alle Flugpassagiere, die ihre Reise auf einem Flughafen in der EU antreten. Ebenso sind Fluggäste geschützt, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in ein Land der EU fliegen.

Geld-Magazin.de, 20.11.2009 

 

 


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