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Kostenfalle bei Flugbuchung: Service Charge

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Rubrik: Flüge

 

Fiese Kostenfalle bei der Flugbuchung, gesehen bei Air Berlin seit 01. Juli 2008: 10 Euro Service Charge bei Internetbuchung, 20 Euro bei telefonischer Buchung!

Wie immer den Flug herausgesucht und online gebucht, bei der Rechnung sich dann über eine Service Charge von 10 Euro gewundert und am Servicetelefon (das ja auch 14 Cent die Minute kostet) nachgefragt. Die nette Dame gab selbst zu, dass es etwas schwierig zu sehen sei, da am Preis noch zwei Sternchen stünden, die außerhalb des sichtbaren Bereiches und weit unterhalb des "Weiter"-Buttons plaziert sind.

Da steht: "Der Preis beinhaltet Flugpreis, Steuern und Gebühren pro Person; jedoch nicht die Service Charge. Die Service Charge beträgt bei Internetbuchungen 10 € pro Person und Buchung. Für Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt diese Gebühr. Bitte beachten Sie, dass die Service Charge nicht erstattungsfähig ist. Die Service Charge fällt nicht an auf innerbalearischen Flügen, für topbonus Kunden mit dem Status Gold und bei besonderen Angebotspreisen."

Übrigens, dieser Preis ist ja auch nicht der in der Werbung ausgewiesene Preis, sondern der zuzüglich Kerosinzuschlag, Gebühren und Steuern.

Und falls Sie denken, es geht nicht noch höher: bei telefonischer Buchung fallen 20 Euro "Service Charge" an!

Leider hat auch die seit Herbst 2008 geltende EU-Verordnung hier keinen Riegel vorschieben können ... die Service Charge wird weiter berechnet. Und mit folgendem Text: "Der Preis beinhaltet Flugpreis, Steuern und Gebühren pro Person; jedoch nicht die Service Charge. Die Service Charge beträgt bei Internetbuchungen max. 15 € pro Person und Buchung. Für Kleinkinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt diese Gebühr. Bitte beachten Sie, dass die Service Charge nicht erstattungsfähig ist. Die Service Charge fällt nicht an auf innerbalearischen Flügen, für topbonus Kunden mit dem Status Gold und bei besonderen Angebotspreisen." Zu hochdeutsch - Sie wissen nicht, wie viel jetzt für diese Buchung noch auf den angegebenen Preis drauf kommt!

Geld-Magazin.de meint: man könnte schon fast Abzockerei vermuten - hat Air Berlin das nötig?

Anscheinend ja, denn sie haben es auf eine Klage ankommen lassen, und nicht auf Abmahnungen der Verbraucherzentrale reagiert. Der Ausgang der Klage, die der Bundesverband der Verbraucherzentralen eingereicht hat, ist noch offen. 

Update:
Bis Juli 2009 hat Air Berlin nicht reagiert, berechnet die Service Charge weiter. Daraufhin hat die Verbraucherzentrale erneut die Fluggesellschaft abgemahnt. Wenn die Reaktion genauso ist wie auf die bisherige Abmahnung und Klage - dann ändert sich wohl nichts ... und der Kunde muss zähneknirschend weiterhin die Service Charge zahlen.


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Diese Berechnung ist rein informativ und stellt den ungefähren Gegenwert inkl. der genannten Gebühren dar.

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