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Soviel Geld gibt es bei Reisemängeln zurück

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Ihr Urlaub ist vorbei, eigentlich war er ganz schön - hoffentlich! Manchmal gibt es aber doch etwas zu reklamieren. Schade für Sie. Dann sollten Sie nicht die Haare raufen, sondern Schadenersatz fordern. Hierfür gibt es Richtwerte, die sogenannte Frankfurter Tabelle. Darin sind Richtwerte genannt, um wieviel der Reisepreis bei Mängeln reduziert wird.

Schadenersatz bei Reisemängel / Frankfurter Tabelle

Ganz wichtig natürlich bei einer Reklamation eines Reisemangels: Der Beweis. Seien es Fotos, sei es ein kleines Schriftstück, am besten vom Reiseleiter oder Hotelpersonal gegengezeichnet.

Dann können Sie diese Wert als Basis für Ihre Schadenersatzforderung gegenüber dem Veranstalter zugrunde legen:

 

Beanstandung

Prozent

Abweichung vom gebuchten Objekt

10 bis 25 %            

Fehlender Meerblick (bei vorhandener Zusage)

5 bis 10 %

Schäden im Zimmer (Risse, Feuchtigkeit usw.)

10 bis 50 %

Verdorbenes Essen

20 bis 30 %

Ungeziefer im Zimmer, Speisesaal usw.

10 bis 50 %

Lärm in der Nacht (wenn nicht in der Hotelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen)

10 bis 40 %

Lärm am Tag

5 bis 25 %

Schlechte Reinigung

10 bis 20 %

Ausfall Toilette

15 %

Ausfall Fahrstuhl

5 bis 10 %

Geruchsbelästigung

5 bis 15 %

Wobei natürlich eine Rückerstattung den Ärger nur lindert, aber aus eigener Erfahrung (statt wie gebucht Meerblick auf Samos Zimmer zur sehr belebten Dorfstraße hinaus, wegen Vollbuchung kein Umzug möglich) die Urlaubszeit nicht im nachhinein besser macht. 

Und wie gesagt, das sind Richtwerte. Wobei wir natürlich hoffen, dass Sie sie gar nicht brauchen, und Ihr Urlaub mängelfrei war!

Geld-Magazin.de, 15.08.2010


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