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Teil 10: Im Notfall: Schnelle Hilfe im Urlaub

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Eigentlich ist der Urlaub die schönste Zeit des Jahres. In die Freude können sich aber schnell Frust und Ärger mischen, wenn es zu unvorhergesehenen Problemen kommt. Eine Übersicht aller wichtigen Hilfe- und Servicenummern sowie bei Reisen ins Ausland zusätzlich Kontaktdaten der Botschaft oder des Konsulats gehören daher zu den einfachen, aber sehr wichtigen Urlaubsvorbereitungen.

Im Notfall: Schnelle Hilfe im Urlaub © Ralf Hahn - Fotolia.com

© Ralf Hahn - Fotolia.com

Schadensbegrenzung noch am Urlaubsort

Einer der häufigsten Gründe, warum der Urlaub plötzlich zum Ärgernis wird, ist das Abhandenkommen der Brieftasche mit allen wichtigen Dokumenten. Plötzlich hat sich die Reisekasse in Luft aufgelöst, die Kreditkarte muss gesperrt und vielleicht sogar neue provisorische Reisepapiere beschafft werden.  

Der Diebstahl der EC- oder Kreditkarte verlangt überall auf der Welt schnelles Handeln, um Missbrauch und weiteren Schäden vorzubeugen. Möglich ist das mit einem Anruf bei der 116 116 (deutschlandweit, kostenlos) oder der +49 116 116 (Ausland, kostenpflichtig).  

Ähnlich verhält es sich beim Verlust des Handys. Auch hier können durch Missbrauch enorme Folgekosten entstehen. Außerdem begünstigt ein sofortiger Anruf bei den entsprechenden Servicerufnummern auch die Position gegenüber dem Geldinstitut oder dem Provider.  

Auch andere Servicenummern sind vom Ausland aus erreichbar

  • ADAC:+49 (0)89 - 22 22 22
  • EC-Karten: +49 (0)30 - 40 50 40 50
  • DRK: 112 (in Europa)
  • Luftrettung: +49 (0)711 - 70 10 70 

Bei Verlust die Botschaft informieren

Ganz gleich, ob Handy, Geld oder Fahrzeug, die örtliche Polizei gehört immer mit ins Boot, allein schon, um spätere Schadenersatzforderungen belegen zu können. Auch bei fehlenden Gepäckstücken ist es sinnvoll, neben der Hotel-Rezeption auch die Behörden und gegebenenfalls die Reiseleitung zu informieren. Neue (natürlich provisorische) Dokumente wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis werden vom Konsulat oder der Botschaft ausgestellt, damit wenigstens die Rückkehr gesichert ist.

Reise-interne Probleme

Handelt es sich um rein inhaltliche Probleme der Reise selbst (beispielsweise Hotel nicht wie beschrieben, Strand verschmutzt oder schlechtes Essen), ist das Hotel selbst oder auch der Reiseveranstalter in der Pflicht. Die Mängel müssen dazu klar benannt werden. Sollten die Probleme nicht beseitigt werden können, so können auch nach dem Urlaub noch entsprechende Forderungen geltend gemacht werden. Wichtig ist hierzu allerdings die Sicherung von Beweisen (mittels Fotos, Videos, Zeugen).

Arztsuche im Auslandsurlaub

Gerade beim Urlaub im Ausland kommt es immer wieder auch zu Erkrankungen aufgrund ungewohnter Ernährung oder Insekten. Gut beraten ist, wer sich vor Reiseantritt im Internet nach deutschsprachigen Ärzten vor Ort erkundigt. Auch das Hotelpersonal oder ortskundige Einwohner können weiterhelfen.  

Möglich ist auch ein Anruf beim eigenen Versicherer / Krankenkasse. Natürlich können auch in so einem Fall die Botschaft oder das Konsulat kompetente Ärzte nennen. Und auch, wenn der Urlaub aus medizinischen Gründen abgebrochen werden muss, können entsprechende ärztliche Belege bei späteren Rückforderungen helfen.

Geld-Magazin.de, 15.07.2011

 

 

Teil 1: Im Juli machen wir am liebsten eines: Urlaub

Teil 2: Abgesichert in den Urlaub: Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Teil 3: Sicherheit im Urlaub

Teil 4: Autoladung: Gepäck richtig verstauen

Teil 5: Teures Mitbringsel: Urlaubsknöllchen

Teil 6: Nur mit vollständiger Reiseapotheke verreisen

Teil 7: Langfinger machen keinen Urlaub

Teil 8: Handy: Die Urlaubskostenfalle

Teil 9: Im Urlaub keinen Strom verschenken


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