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Weihnachtsshopping im Ausland

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Rubrik: Specials

 

Welche Zollbestimmungen müssen beachtet werden?

Zoll© Schlierner - Fotolia.com

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Viele nutzen die Weihnachtszeit für ein Erlebnis der besonderen Art. Einkaufen und Erholung gleichzeitig, bei einem Wochenendtrip ins Ausland. Shopping in den großen Metropolen wie Paris, New York und London bieten das einmalige Erlebnis, eines der Weihnnachtswochenenden in einem Lichtermeer zu verbringen. Trotz einer großen Auswahl an Geschenkmöglichkeiten sollten sie jedoch wissen, dass nicht alle Geschenke und Mitbringsel für die Daheim gebliebenen ohne Vorschriften eingeführt werden dürfen. Hier ein paar Tipps, wie das Weihnachtsshopping im Ausland nicht zum Flop wird und sie ihre Geschenke sicher nach Hause kriegen.

Einfuhrverbot

Ein Einfuhrverbot gilt für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, welche unter anderem auf der Liste des Washingtoner Artenschutzabkommen, aufgezählt sind. Diese Bestimmungen gelten sowohl für lebende, als auch Tierprodukte: dazu gehören z.B. seltene Schildkrötenarten, Vögel und Orchideenarten. Unter Tierprodukte werden u.a. Schnitzereien aus Elfenbein, Muscheln und eingelegte Reptilien aus Asien gefasst. Sie unterliegen allesamt einem Einfuhrverbot bzw. brauchen eine Aus- und Einfuhrgenehmigung. Liegt diese nicht vor, werden sie vom Zoll beschlagnahmt und es droht ein hohes Bußgeld sowie Strafanzeigen.

Die Menge macht`s

Auch sensiblere Waren, wie Kleidung und Elektronikartikel, unterliegen zollrechtlichen Bestimmungen. Alle Waren, eingeführt per Schiff oder Flugzeug, sind nur bis zu einem Wert von  430 € zollfrei. Liegt der Wert über dieser Summe muss ungefähr eine 19% Einfuhrabgabe leisten. Wird man beim Schmuggeln erwischt, muss eine zusätzliche Steuerabgabe von 130 € entrichtet werden und ein Strafverfahren kann folgen.

Genussmittel

Bei Zigaretten und Alkohol gilt nicht der Warenwert, sondern die eingeführte Menge. Aus EU-Ländern können pro Personen insgesamt 800 Zigaretten, das entspricht vier Stangen, eingeführt werden. Für Zigarillos gilt eine reduzierte Menge von 400 Stück und die zollfreie Einfuhr von Zigarren beschränkt sich auf 50 Stück.
Die erlaubte Menge bei Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% darf eine Menge von 10 Litern nicht überschreiten. Für Wein liegt die Menge dagegen bei 90 Litern pro Person, welche ohne Zollzuschlag eingeführt werden darf. Aus Nicht-EU-Ländern reduziert sich die Menge bei hochprozentigem auf einen Liter, Wein darf nur noch mit einer Menge von 4 Litern eingeführt werden.

Beachten die diese zollrechtlichen Vorgaben, steht einem besinnlichen Weihnachtsbummel im Ausland nichts mehr im Wege und sie können tolle Geschenke für die Liebsten mitbringen.

Geld-Magazin, 07.12.2012

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