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Achtung Kostenfalle im Internet

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Rubrik: PC & Zubehör

 

Derzeit mehren sich wieder die Beschwerden und bösen Überraschungen, wenn eine Rechnung (oder gleich Mahnung) für einen Internetdienst ins Haus flattern. Meist handelt es sich um den harmlos klingenden "Abo-Trick". Wie man sich am besten verhält, um solche Kostenfallen zu vermeiden bzw. wenn schon eine Mahnung da ist ...

Versteckte Gebührenangaben

Sie sollten immer gleich mißtrauisch werden, wenn bei auf den ersten Blick kostenlosen Web-Angeboten Ihre Daten (Name, Adresse, e-Mail, Telefonnummer) abgefragt werden. Wozu braucht der Anbieter das?

Oder wenn Sie aufgefordert werden, sich vor Erhalt der "kostenlosen Leistung" zu registrieren, und dabei bestätigen sollen, umfangreiche Teilnahme- und Nutzungsbedingungen gelesen zu haben. Lesen Sie diese wirklich vorher durch, oft ist irgendwo im bewußt schwer lesbar gemachten Text ein Hinweis auf entstehende Kosten, Gebühren oder Abschluß eines Abos enthalten.

Negativbeispiel: fabrikverkauf-outlets.net. Hier gibt es erst dann die Liste der "tollen Fabrikverkäufe", wenn Sie sich registriert haben ... und ganz ganz unten auf der Site steht im Kleingedruckten, dass Sie für 6 Monate den Datenbank-Zugang für 59,95 Euro plus MWST abonnieren!

Rechnung oder Mahnung kommt

Was tun, wenn auf einmal die Rechnung kommt? Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie gar nichts abonniert / abgeschlossen haben. Ganz perfide Zeitgenossen versenden nämlich Rechnungen / Mahnungen wahllos und setzen darauf, dass der Angeschriebene sich gar nicht erinnert, und aus Angst schon mal zahlt. Hier brauchen Sie nicht zu reagieren.

Ansonsten sollten Sie Rechnungen für Dienste, die Sie irrtümlich - unter der Annahme, sie wären kostenlos - abgeschlossen haben, nicht bezahlen. Mahnbescheiden sollten Sie dagegen sofort und schriftlich widersprechen. Ansonsten werden sie nämlich, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Anspruch vorliegt, vollstreckbar.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern finden Sie Musterbriefe, wie Sie solchen Kostenfallen widersprechen können. Denn waren die Kosten nicht klar ersichtlich, dann ist es Irreführung des Verbrauchers. Ebenso kann man wegen arglistiger Täuschung widersprechen. Und einige Anbieter, die sich auf die Zielgruppe Kinder / Jugendliche spezialisiert haben (Negativbeispiel Opendownload), setzen darauf, dass dann die Eltern zahlen. Aber Kinder können keine wirksamen Verträge abschliessen, auch dann nicht, wenn sie sich mit Absicht älter gemacht haben.