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Fallen Sie nicht auf Internet-Abzockseiten herein

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Rubrik: PC & Zubehör

 

Man kann gar nicht oft genug davor warnen: Vor Internet-Angeboten mit einzigen Ziel, Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen! Aktuelles Beispiel ist der Pseudo-Wahl-O-Mat, der vor Anzeige Ihrer Wahlemfehlung die Registrierung verlangt. Und Sie haben sich so ganz nebenbei zur Zahlung von 60 Euro verpflichtet ...

Also bitte nicht die Seite Wahlinfo2009.de nutzen, sondern den echten Wahl-o-Maten.

Weitere Abzock-Beispiele laut Verbraucherzentrale Hamburg: fabriken.de, rezepte-ideen.de, das-quiz.tv, 1000gratisproben.com.

Natürlich dann auch die altbekannten opendownload.de und diverse ähnlich klingende Domains.

Die komplette Liste sehen Sie hier.

Auch wir von Geld-Magazin.de finden bei unserer Recherche immer wieder Seiten, bei denen nur im Kleingedruckten, mit viel Scrollen und ähnlichem die Hinweise auf entstehende Kosten findet. Krassestes Beispiel war fabrikverkauf-outlets.net.

Tipp: Bevor Sie irgendwo Ihre Adresse eingeben, immer genau durchlesen, wozu, warum. Wenn die "Registrierung" bzw. Adressangabe eigentlich sinnlos ist, dann hat sie wohl wirklich nur Abzockzweck. Oder mit Ihrer Adresse soll gehandelt werden. Seriöse Seiten fragen nur dann nach Adressdaten, wenn sie wirklich für das weitere Procedere benötigt werden.

Vorgehen, wenn Sie Rechnungen und Zahlungsaufforderungen erhalten

Was tun, wenn auf einmal die Rechnung kommt? Ganz auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie gar nichts abonniert / abgeschlossen haben. Ganz perfide Zeitgenossen versenden nämlich Rechnungen / Mahnungen wahllos und setzen darauf, dass der Angeschriebene sich gar nicht erinnert, und aus Angst schon mal zahlt. Hier brauchen Sie nicht zu reagieren.

Ansonsten sollten Sie Rechnungen für Dienste, die Sie irrtümlich - unter der Annahme, sie wären kostenlos - abgeschlossen haben, nicht bezahlen.

Mahnbescheiden sollten Sie dagegen sofort und schriftlich widersprechen. Ansonsten werden sie nämlich, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Anspruch vorliegt, vollstreckbar.

Bei der Verbraucherzentrale Bayern finden Sie Musterbriefe, wie Sie solchen Kostenfallen widersprechen können. Denn waren die Kosten nicht klar ersichtlich, dann ist es Irreführung des Verbrauchers. Ebenso kann man wegen arglistiger Täuschung widersprechen. Und einige Anbieter, die sich auf die Zielgruppe Kinder / Jugendliche spezialisiert haben (Negativbeispiel Opendownload), setzen darauf, dass dann die Eltern zahlen. Aber Kinder können keine wirksamen Verträge abschliessen, auch dann nicht, wenn sie sich mit Absicht älter gemacht haben.

Geld-Magazin.de, 13.09.2009