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Widerrufsrecht: Was Sie wissen sollten

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"Ich widerrufe!" Das sollten die Ketzer im Mittelalter rufen, und so den "aufrührerischen Ideen" abschwören. Was damals eigentlich eher negativ war, ist heute ein gutes Mittel, um ungewollt getätigte Vertragsabschlüsse nichtig zu machen.

Aber wie lange kann der Verbraucher widerrufen? Und in welchen Fällen, was muss beachtet werden?

Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

Hier gilt schon seit Jahren das Prinzip: Online, per Telefon oder Brief abgeschlossene Verträge können innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Widerrufsbelehrung und der Vertragsunterlagen widerrufen werden. Manche Anbieter haben diese Frist sogar auf 4 Wochen erweitert. Entscheidend ist, dass der Abschluss über "Fernkommunikationsmittel" erfolgt ist, und nicht in der Filiale oder beim Vertreterbesuch zuhause.

Wichtig ist, dass der Widerruf schriftlich (per Fax, Brief / Einschreiben oder Mail) an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse erfolgt.

Neues Gesetz zur Telefonwerbung weitet Widerrufsrecht aus

Jetzt können auch telefonische Vertragsabschlüsse, die vorher vom Widerruf ausgenommen waren, rückgängig gemacht werden: Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten, Wett- und Lotterie-Dienstleistungen.

Auch hier beginnt die Widerrufsfrist (je nach Umstand 2 Wochen oder 1 Monat, muss genannt sein) erst mit Zugang der schriftlichen (!) Widerrufsbelehrung. Tipp: Bei unerlaubten Werbeanrufen (cold calls) beträgt die Frist generell 1 Monat.

Besserer Schutz vor untergeschobenen Verträgen

Ein beliebter Trick von unseriösen Anbietern waren Verträge, bei denen ein Rücktritt / Widerruf ausgeschlossen wurde, wenn der Anbieter bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder dies vom Kunden ausdrücklich beauftragt war. Was blöderweise immer in dem Kleingedruckten der Fall war ... Bisher konnte man nichts tun, aber jetzt gilt auch hier das Widerrufsrecht.

Der Kunde muss in solchen Fällen nur die bis dahin erbrachte Leistung zahlen, und auch nur dann, wenn vor Vertragsabschluss auf diese Pflicht hingewiesen wurde, und der Kunde explizit zugestimmt hat, trotzdem schon vor Ende der Widerrufsfrist zu beginnen. Das heißt, die Anbieter leisten dann auf eigenes Risiko .... und gerade die unseriösen Anbieter werden das schön sein lassen ....

Besser online als im Laden abschliessen

Nachdem das Fernabsatzgesetz immer mindestens 14 Tage Widerruf = Rücktritt auch ohne Angabe von Gründen zuläßt, kann es sich für Sie als Verbraucher lohnen, online statt im Laden zu kaufen. Insbesondere bei Handy-Verträgen kann sich das auszahlen - der nette Verkäufer im Laden verkauft Ihnen einen langen Laufzeitvertrag, und Sie können nicht zurücktreten. Bei Abschluss über Internet schon ... und Sie können online besser vergleichen (und kommen vielleicht auch noch in den Genuss eines Aktions-Bonus!).

Geld-Magazin.de, 14.7.2009