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Handy-Guthaben unverfallbar

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Rubrik: Telefonie

 

Guthaben auf Prepaid-Karten für das Handy dürfen nicht verfallen. Die Rechtslage ist eindeutig, mehrere Urteile wurden in dieser Hinsicht verbraucherfreundlich gesprochen.

Und trotzdem versuchen es Mobilfunkanbieter immer wieder: entweder ist das Guthaben auf einmal "verfallen", oder die prepaid-Karte nur eine bestimmte Frist gültig, und dann gesperrt. Dies ist rechtlich nicht zulässig, da der Kunde ja die Leistung (sprich das Telefonguthaben) bezahlt hat.

Falls Ihnen dies passiert, verweisen Sie auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf (AZ 12 O 458/05). Die Karte muss entsperrt werden, oder das alte Guthaben wieder aufgeladen werden. Und drohen Sie ruhig damit, die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten dem Mobilfunkbetreiber in Rechnung zu stellen.