Sie befinden sich hier: Home > Technik > Telefonie
Technik > Telefonie

Reine Online-Telefonrechnung ist zulässig

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 4.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Telefonie

 

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil festgestellt: Bei einem reinen "Online-Tarif" für Mobilfunk ist es zulässig, dass auch die Telefonrechnung ausschließlich online zur Verfügung gestellt wird (BGH Az III ZR 299/08 vom 16. Juli 2009).

Der Kunde muss, um seine Rechnung einsehen oder herunterladen zu können, das Internetportal des Mobilfunk-Anbieters aufsuchen. Wenn eine neue Rechnung dort bereitgestellt wird, erhält der Kunde auf Wunsch eine Benachrichtigungs-E-Mail oder -SMS.

Darauf wird der Kunde vor Vertragsabschluss in den AGB des Tarifes hingewiesen.

Gegen diese Klausel hatten die Verbraucherschützer geklagt. Nun urteilte der BGH: Der Kunde werde nicht unangemessen benachteiligt. Er habe Anspruch auf die Erstellung einer monatlichen Rechnung. Eine bestimmte Form (z.B. Schriftform auf Papier) oder ein konkrete Art der Übermittlung (z.B. Briefpost) sei nicht vorgeschrieben. Der Kunde wisse bei Vertragsabschluss, dass er die Rechnung im Internet-Portal einsehen und abrufen kann. Damit wies der BGH in letzter Instanz die Klage ab.

Geld-Magazin.de, 14.09.2009