
Wichtig!
Unser Erbschaftsteuer - Rechner berechnet Ihnen schnell und unkompliziert die Erbschaftsteuer nach aktuellem (derzeit gültigen ) und neuem ( geplant zukünftigen ) Recht. Mit dem nachstehenden Rechner können Sie allerdings Vermögensgegenstände nicht neu bewerten. Die Neubewertung ist jedoch ein wesentliches Element der Erbschaftsteuerreform. Insbesondere Betriebs- , land- und forstwirtschaftliches und Grundvermögen werden zukünftig deutlich höher bewertet werden.

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