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Urteil: Handel mit Bundesligakarten bei Privatpersonen

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Rubrik: Specials

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. September entschieden, dass Bundesligavereine nur teilweise den Schwarzhandel mit Karten ihres Vereines untersagen können (AZ I ZR 74/06).

Darum ging es: der HSV hatte geklagt, weil er seine Eintrittskarten nur mit der Bedingung verkauft, dass der Erwerbende diese ausschließlich für private Zwecke nutzt. Nun kaufte aber der Internetanbieter bundesligakarten.de auch Karten (sowohl direkt beim HSV, als auch mittels Suchanzeigen von Privatpersonen). Dies versuchte der HSV gerichtlich untersagen zu lassen, da diese Karten dann - in der Regel über HSV-Verkaufspreis - weiterverkauft wurden.

Sowohl das Landesgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg hatten dem HSV recht gegeben. Nicht so aber der BGH im aktuellen Urteil: zwar muss der HSV nicht hinnehmen, dass die Beklagten von der HSV-Vertriebsorganisation Karten zum Zwecke des Weiterverkaufs beziehen. Nicht verbieten lassen kann er aber den Kauf von Karten von Privatpersonen zum Zwecke des Weiterverkaufs.

Ob und inwieweit diese Privatpersonen, die ihre Karten verkaufen, gegen die vertragliche Regelung beim Kauf der Karten verstossen, war nicht Gegenstand dieses Urteils. Normalerweise ist es - auch wenn es ein Vertragsbruch ist - üblich, bei Verhindertsein seine Karten zu verkaufen.

Für Sie als Fußballfan heißt das Urteil aber: Sie können beruhigt Ihre Karten auch weiterhin bei bundesligakarten.de oder anderen Anbietern kaufen.